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Befreiung von der Ausweispflicht
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,
- für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
-
die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde zu erfragen.
Spezielle Hinweise für - Stadt DieburgBitte bringen Sie Ihren abgelaufenen Personalausweis mit.
Antrag_auf_Befreiung_von_der_Ausweispflicht.pdfWelche Gebühren fallen an?
Keine.
Rechtsgrundlage
An wen muss ich mich wenden?
An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.