Begriff | Definition |
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Parkerleichterung f. behinderte Menschen |
zuständiger Fachdienst: Ordnungsverwaltung
Telefon: 06071 2002 105 oder 2002 106 ordnungsamt@dieburg.de Rathaus, Markt 4: Raum 105, 106 Um einen Behindertenparkplatz in Anspruch nehmen zu können, müssen die Merkzeichen „aG" (außergewöhnlich gehbehindert) oder „B" (Blinde) vom Versorgungsamt mit Bescheid festgestellt werden. Mit diesem Bescheid sowie einem Passbild können Sie bei der Straßenverkehrsbehörde einen blauen Parkausweis beantragen, der Sie berechtigt auf einem Behindertenparkplatz zu parken.
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