Fachwerkstraße
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zuständiger Fachdienst: Stadtarchiv Telefon: 06071 2002 207 Email: stadtarchiv@dieburg.de Rathaus, Markt 4; Raum 207
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Fahrradanhänger
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Fahrradboxen am Bahnhof
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zuständiger Fachdienst: Sicherheit und Ordnung Telefon: 06071 2002 105 ordnungsamt@dieburg.deRathaus, Markt 4; Raum 105 Vermietung von Fahrradboxen am Dieburger Bahnhof Miete: 6,00 Euro / mtl. je Box* Kaution: 50 Euro* *Stand: 07.02.2008
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Feuerwehrangelegenheiten
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Telefon: 06071 2002 205 brandschutzverwaltung@dieburg.de Rathaus, Markt 4; Raum 205 Feuerwehrstützpunkt: Am Altstädter See 5, 64807 Dieburg Telefon: 06071 23200
Im Rahmen der Bestimmungen des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz haben die Städte und Gemeinden zu Erfüllung der Aufgaben im Brandschutz u. a. auch eine Feuerwehr (Freiwillige Feuerwehr / Berufsfeuerwehr) einzurichten und zu unterhalten.
Bearbeitung von Sondereinsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Dieburg. Verwaltung des Feuerwehrstützpunktes Am Altstädter See 5
Feuerwehrsatzung
Feuerwehrgebuehrenverzeichnis
Link zur Feuerwehrinternetseite: Freiwillige Feuerwehr Dieburg
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Fischereischeine
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zuständiger Fachdienst: Gewerbeangelegenheiten Telefon: 06071 2002 122 oder 2002 123 gewerbe@dieburg.de Rathaus, Markt 4: Raum 122, 123
Benötigte Unterlagen: Bei Neuausstellung:
- 1 Lichtbild
- Prüfungszeugnis der Fischereibehörde
bei Verlängerung:
- alten Fischereinschein vorlegen
Gebühren:
Jahresfischereischein 17,50 €
5-Jahresfischereischein 45,00€
10-Jahresfischereischein 86,00 €
Jugendfischereischein 7,50 €
5-Jahres-Jugendfischereischein 23,00 €
-bitte beachten Sie, dass, wenn Sie diesen Link anklicken, ein neues Fenster geöffnet wird
Antrag Fischereischein
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Flächennutzungsplan
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zuständiger Fachdienst: Bauleitplanung Telefon: 06071 2002 216 oder 06071 2002 213 Email: bauen@dieburg.de Rathaus, Markt 4, Raum 216, 213
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Freibad
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Freiwilliger Polizeidienst
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Freizeitzentrum Spießfeld
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Fremdenverkehr
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zuständiger Fachdienst. Kultur- und Vereinsangelegenheiten Telefon: 06071 2002 209 oder 2002 210 Email: kultur@dieburg.de Rathaus, Markt 4; Raum 209, 210 Hier erhalten Sie Intormationsmaterial, wie Unterkunftsmöglichkeiten in Dieburg und Umgebung, Bürgerinfo,Stadtplan, Theaterplan und div. andere Flyer von Dieburg. Gerne schicken wir auch auf Anfrage Informationsmaterial zu.
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Friedhof
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Führungszeugnis
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Zuständiger Fachdienst: Einwohnermeldeamt Telefon: 06071 2002 119 oder 2002 319 oder 2002 419 Email: ewo@dieburg.de Rathaus, Markt 4: Raum 119
Terminbuchung Online
Die Erteilung des Führungszeugnisses erfolgt direkt beim Bundeszentralregister in Bonn. Im Einwohnermeldeamt stellen Sie den Antrag auf die Erteilung Führungszeugnisses. Wir haben leider keinen Einfluss auf die Schnelligkeit der Bearbeitung in Bonn. Zwischen Antragstellung und Rückantwort sind in etwa mit 7-10 Tagen zu rechnen. Wichtig: Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen:
Führungszeugnis für private Zwecke: Sie sind Privatperson und benötigen ein einfaches Führungszeugnis z.B. für Ihren neuen Arbeitgeber. Dieses Führungszeugnis wird direkt zu Ihnen nach Hause geschickt.
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde: Wenn Sie ein Führungszeugnis bei einer Behörde vorlegen müssen (z.B. Führerscheinstelle oder Gewerbeamt), so wird dieses Führungszeugnis direkt vom Bundesamt für Justiz in Bonn an die von Ihnen genannte Behörde geschickt. Hierfür ist zwingend ein Verwendungsgrund anzugeben. Sollten Sie Einsicht in dieses Führungszeugnis wünschen, so können Sie dieses bei einem Amtsgericht einsehen.
Erweitertes Führungszeugnis: Bitte beachten Sie, dass wir nur dann erweiterte Führungszeugnisse beantragen können, wenn von der verlangenden Stelle eine schriftliche Aufforderung vorliegt, in der bestätigt wird, dass die Voraussetzungen des § 30 a Abs. 1 BZRG vorliegen.
Dieses Führungszeugnis soll dem (zukünftigen) Arbeitgeber in weit größerem Umfang Auskunft darüber geben, ob Stellenbewerber wegen bestimmter Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen vorbestraft sind. Das erweiterte Führungszeugnis enthält zum Zwecke eines effektiven Kinder- und Jugendschutzes also auch minderschwere Verurteilungen zu Sexualstraftaten. Ein solches „erweitertes Führungszeugnis“ ist nach § 30a Abs. 1 BZRG (Bundeszentralregistergesetz) einer Person nur zu erteilen, wenn • dies in gesetzlichen Bestimmungen unter Bezugnahme auf § 30a BZRG vorgesehen ist oder • diese Person bei einem Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Wahrnehmung der Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe beschäftigt werden soll oder • es für eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit benötigt wird, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.
Europäisches Führungszeugnis: Ein Europäisches Führungszeugnis erhalten Personen, die - neben oder anstatt der deutschen - die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen. Das Europäische Führungszeugnis enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.
Führungszeugnis zur Verwendung im Ausland: Behörden verschiedener ausländischer Staaten verlangen zur Anerkennung des Führungszeugnisses unterschiedliche Echtheitsbescheinigungen. Die Echtheit des Führungszeugnisses kann durch eine Überbeglaubigung durch das Bundesamt für Justiz oder die Erteilung einer sog. Apostille bzw. Endbeglaubigung durch das Bundesverwaltungsamt (www.bundesverwaltungsamt.de) bestätigt werden. Ob Sie im konkreten Fall eine Apostille, eine Überbeglaubigung oder eine Endbeglaubigung benötigen, hängt davon ab, in welchem Land das Führungszeugnis verwendet werden soll.
Auskünfte, ob und ggf. in welcher Form eine Echtheitsbescheinigung verlangt wird, erteilen die Botschaften bzw. konsularischen Vertretungen der Länder, in denen das Führungszeugnis vorgelegt werden soll.
Kosten und benötigte Unterlagen: Die Verwaltungsgebühr beträgt 13,00€
Mitzubringen sind:
- Ausweisdokument
- Vertretungsvollmacht (bei gesetzlicher Vertretung)
- Bei Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei der Behörde: Verwendungszweck und genaue Bezeichnung der Behörde
- Bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses: schriftliche Aufforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese Stelle bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a Abs. 1 BZRG vorliegen.
Haben Sie einen neuen Personalausweis mit eingeschalteter Online – Ausweisfunktion? Dann können Sie das Führungszeugnis auch direkt beim Bundesamt für Justiz beantragen
Hier können Sie Ihr Führungszeugnis online beantragen
https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/
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Fundbüro
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zuständiger Fachdienst: Allgemeine Verwaltung Telefon: 06071 2002 124 Email: hauptamt@dieburg.de Rathaus, Markt 4: Raum 124 Sie haben etwas verloren? Dann können Sie uns gerne eine Nachricht per Telefon 06071 2002 124 oder per Email hauptamt@dieburg.de zukommen lassen. Sie können auch die von uns erstellte Fundanfrage zur Anfrage nutzen. Das Formular können Sie direkt online ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und uns auf dem Postweg oder per Telefax 06071 2002 100 zusenden. Allerdings sollten Sie wissen, dass Fundgegenstände in der Regel dem Fundbüro immer erst 2 bis 3 Tage nach dem Auffinden von den Findern bei uns abgegeben werden. Bei Schlüsselverlust ist eine Vorsprache beim Fundbüro zu den angegebenen Servicezeiten erforderlich. Eine Registrierung der abgegebenen Schlüssel erfolgt nicht. Sollte der Eigentümer einer Fundsache bekannt sein, wird der Betroffene schriftlich benachrichtigt. Fundgegenstände von "auswärtigen Verlierern" werden der Verwaltungsbehörde des betreffenden Wohnortes übersandt. Fundsachen von Ausländern ohne Wohnsitz in Deutschland werden der entsprechenden Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) zugeschickt. Für die Aufbewahrung von Fundsachen ist entsprechend der Verwaltungskostenordnung des Innenministeriums eine Gebühr von € 6,-- zu erheben. Sie haben etwas gefunden? Damit der Verlierer schnellstmöglich wieder zu seinem Eigentum kommt, möchten wir Sie bitten, Fundgegenstände entweder bei uns im Fundbüro zu den angegebenen Öffnungszeiten oder bei allen Polizeidienststellen "rund um die Uhr" abzugeben.
Fundtiere sind direkt beim Kreistierheim Münster, Munastraße 2, Münster Telefon 06071 3944390 abzugeben. Die Tiere werden dort versorgt. Die aktuellen Versteigerungstermine finden Sie in unseren amtlichen Bekanntmachungen im Dieburger Anzeiger oder in der Bekanntmachungstafel am Rathaus. Fundbüro: Rathaus, Markt 4, 64807 Dieburg Raum 124, Telefon 06071 2002 124 Servicezeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch 8.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.30 Uhr Freitag: 8.00 bis 11.30 Uhr
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Fundsachen
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zuständiger Fachdienst: Allgemeine Verwaltung Telefon: 06071 2002 124 Email: hauptamt@dieburg.de Rathaus, Markt 4: Raum 124 Sie haben etwas verloren? Dann können Sie uns gerne eine Nachricht per Telefon 06071 2002 124 oder per Email hauptamt@dieburg.de zukommen lassen. Sie können auch die von uns erstellte Fundanfrage zur Anfrage nutzen. Das Formular können Sie direkt online ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und uns auf dem Postweg oder per Telefax 06071 2002 100 zusenden. Allerdings sollten Sie wissen, dass Fundgegenstände in der Regel dem Fundbüro immer erst 2 bis 3 Tage nach dem Auffinden von den Findern bei uns abgegeben werden. Bei Schlüsselverlust ist eine Vorsprache beim Fundbüro zu den angegebenen Servicezeiten erforderlich. Eine Registrierung der abgegebenen Schlüssel erfolgt nicht. Sollte der Eigentümer einer Fundsache bekannt sein, wird der Betroffene schriftlich benachrichtigt. Fundgegenstände von "auswärtigen Verlierern" werden der Verwaltungsbehörde des betreffenden Wohnortes übersandt. Fundsachen von Ausländern ohne Wohnsitz in Deutschland werden der entsprechenden Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) zugeschickt. Für die Aufbewahrung von Fundsachen ist entsprechend der Verwaltungskostenordnung des Innenministeriums eine Gebühr von € 6,-- zu erheben. Sie haben etwas gefunden? Damit der Verlierer schnellstmöglich wieder zu seinem Eigentum kommt, möchten wir Sie bitten, Fundgegenstände entweder bei uns im Fundbüro zu den angegebenen Öffnungszeiten oder bei allen Polizeidienststellen "rund um die Uhr" abzugeben.
Fundtiere sind direkt beim Kreistierheim Münster, Munastraße 2, Münster Telefon 06071 3944390 abzugeben. Die Tiere werden dort versorgt. Die aktuellen Versteigerungstermine finden Sie in unseren amtlichen Bekanntmachungen im Dieburger Anzeiger oder in der Bekanntmachungstafel am Rathaus. Fundbüro: Rathaus, Markt 4, 64807 Dieburg Raum 124, Telefon 06071 2002 124 Servicezeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch 8.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.30 Uhr Freitag: 8.00 bis 11.30 Uhr
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