Welcher Fachdienst für Ihr Anliegen zuständig ist, erfahren Sie schnell durch unsere Zusammenstellung des umfangreichen Dienstleistungsangebots der Stadt Dieburg. Zudem erhalten Sie weitergehende Informationen zur jeweiligen Dienstleistung, unter ander
Begriff | Definition |
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Pacht -städtische Grundstücke- | zuständiger Fachdienst: Liegenschaften
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Parkerlaubnis für Anwohner | in der Fußgängerzone Kosten:
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Parkerleichterung f. behinderte Menschen |
zuständiger Fachdienst: Ordnungsverwaltung
Telefon: 06071 2002 105 oder 2002 106 ordnungsamt@dieburg.de Rathaus, Markt 4: Raum 105, 106 Um einen Behindertenparkplatz in Anspruch nehmen zu können, müssen die Merkzeichen „aG" (außergewöhnlich gehbehindert) oder „B" (Blinde) vom Versorgungsamt mit Bescheid festgestellt werden. Mit diesem Bescheid sowie einem Passbild können Sie bei der Straßenverkehrsbehörde einen blauen Parkausweis beantragen, der Sie berechtigt auf einem Behindertenparkplatz zu parken.
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Parkplätze | zuständiger Fachdienst: Ordnungsverwaltung Es gibt die Möglichkeit Parkplätze in Dieburg z.B. auf dem Parkplatz „Auf der Leer" zu mieten. -Bitte beachten Sie, dass, wenn Sie den Link anklicken, ein neues Fenster geöffnet wird-
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Personalangelegenheiten | zuständiger Fachdienst: Personalangelegenheiten
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Personalausweis | zuständiger Fachdienst: Einwohnerwesen, Passangelegenheiten
Terminbuchung Online
Bitte beachten Sie, dass Sie den Erhalt des PIN-Briefes in jedem Fall bei Abholung bestätigen müssen und die 5-stellige vorläufige PIN durch eine von Ihnen individuelle 6-stellige PIN geändert werden muss. Es empfiehlt sich, ihren PIN-Brief bei Abholung mitzubringen.
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Personenbeförderungsrecht | zuständiger Fachdienst: Ordnungsverwaltung
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Personenstandsfälle | im Ausland eingetretene-
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Personenstandsregister | -beglaubigte Abschrift- Ausstellung von Personenstandsurkunden Sie benötigen neue Personenstandsurkunden? Sie möchten Auskünfte aus Personenstandsbüchern erfragen? Sie betreiben Ahnenforschung? Das Standesamt Dieburg stellt Ihnen Urkunden aller in Dieburg, Groß-Zimmern, Eppertshausen, Messel und Münster eingetretenen Personenstandsfälle aus. Folgende Urkunden können Sie bei der Urkundenabteilung erhalten: · Geburtsurkunden oder beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister der letzten 110 Jahre (wenn Sie in einer der Gemeinden geboren sind) · Eheurkunden oder beglaubigte Abschriften aus dem Eheregister der letzten 80 Jahre (wenn Sie in einer der Gemeinden geheiratet haben) · Sterbeurkunden oder beglaubigte Abschriften aus dem Sterberegister der letzten 30 Jahre (wenn der Sterbeort in der Gemarkung einer der Gemeinden liegt)
Sie können die Urkunden gerne persönlich beim Standesamt Dieburg beantragen oder unser Urkundenbestellungen sind auch unter Telefon 2002 104, 2002 103, 2002 102 oder 2002 101 möglich. Notwendige Unterlagen: · Zur Urkundenabholung muss immer ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden. Bei schriftlichen Bestellungen fügen Sie bitte eine Kopie · Anfragen zur Ahnenforschung sind unter Angabe aller bekannten Daten grundsätzlich schriftlich an uns zu richten. Gebühren: · Geburtsurkunde (auch international) : 11,00 Euro für die 1. Urkunde; 5,50 Euro für jede weitere · beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister: 11,00 Euro für die 1. Urkunde; 5,50 Euro für jede weitere · Sterbeurkunde (auch international): 11,00 Euro für die 1. Urkunde; 5,50 Euro für jede weitere · beglaubigte Abschriften aus dem Sterberegister: 11,00 Euro für die 1. Urkunde; 5,50 Euro für jede weitere · Eheurkunde (auch international): 11,00 Euro für die 1. Urkunde; 5,50 Euro für jede weitere · beglaubigte Abschriften aus dem Eheregister: 11,00 Euro für die 1. Urkunde; 5,50 Euro für jede weitere · Auskünfte aus den Registern: nach Zeitaufwand · Gebühr für das Suchen eines Personenstandseintrages, wenn hierfür entweder Datum oder Standesamtsbezirk oder sonstige notwendige Angaben nicht Bitte beachten Sie, dass die reduzierten Preise nur für gleichzeitig bestellte Mehrausfertigungen derselben Urkunde gelten.
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Pflege und Hilfe im Alter | zuständiger Fachdienst: Kinder, Senioren, Soziales
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Pflegegeld | zuständiger Fachdienst: Kinder, Senioren, Soziales
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