Vaterschaftsanerkennungen
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zuständiger Fachdienst: Personenstandsangelegenheiten Telefon: 06071 2002 104, 2002 103, 2002 102 oder 2002 101 Email: standesamt@dieburg.de Rathaus, Markt 4; Raum 104, 103, 102, 101 Sind die Eltern nicht verheiratet, so muss die Vaterschaft durch Gericht festgestellt oder durch den leiblichen Vater anerkannt werden. Die Anerkennung der Vaterschaft ist vor einer dazu bestellten Urkundsperson, z.B. vor dem Standesbeamten oder dem Urkundsbeamten des Jugendamtes, zu erklären. Diese Erklärung ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich und auch zu empfehlen. Zur Wirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung ist die Zustimmung der Mutter des Kindes erforderlich. Anerkennung und Zustimmung können nur persönlich in Anwesenheit der Urkundsperson erklärt werden. Die Erklärenden müssen Ihre Identität durch Reisepass oder Personalausweis nachweisen. Sind beide Elternteile volljährig und ledig, so sind zur Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung für den Vater und die Mutter des Kindes jeweils folgende Nachweise erforderlich: Reisepass oder Personalausweis (letzterer reicht nur bei deutscher Staatsangehörigkeit aus), Geburts- oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, im Falle einer Geburt im Ausland möglichst als internationale (mehrsprachige) Urkunde, andernfalls mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache, Vertriebenenausweis, Bescheinigung nach § 15 BVFG und Namenserklärung nach § 94 BVFG (bei Spätaussiedlern oder Vertriebenen) und Mutterpass (bei Anerkennung vor der Geburt des Kindes) Falls ein oder beide Elterteile nicht ledig, insbesondere die Mutter noch getrennt lebend sein sollte, wird empfohlen, vorab mit dem Standesamt telefonisch Rücksprache zu nehmen. Neben der Vaterschaftsanerkennung kann auch die Erklärung über die gemeinsame Sorge bereits vor der Geburt eines Kindes abgegeben werden. Diese Erklärung ist allerdings ausschließlich vor dem Jugendamt möglich. Die Vaterschaftsanerkennung hat keinen Einfluss auf den Familiennamen des Kindes. Die Eltern können jedoch durch Namenserteilung bzw. Bestimmung (bei gemeinsamer elterlichen Sorge) entsprechende Erklärungen beim Standesamt abgeben. Das Standesamt gibt hier für den Einzelfall Auskunft. Gebühren: 23,50 Euro für die Namenserteilung
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Veränderungssperren -Baurecht-
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zuständiger Fachdienst: Bauleitplanung Telefon: 06071 2002 213 oder 216 oder 217 Email: bauen@dieburg.de Rathaus, Markt 4; Raum 213, 216, 217,
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Veranstaltungen Stadtjugendpflege
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zuständiger Fachdienst: Kultur- und Vereinsangelegenheiten Telefon: 06071 2002 209 oder 2002 210 Email: kultur@dieburg.de Rathaus, Markt 4; Raum 209,210 Jugendcafe, Auf der Leer 16 Telefon: 06071 208766 Freizeiten, Workshops und Ferienspiele sind nur ein kleiner Auszug aus dem Programm der Jugendpflege, nähere Auskünfte erhalten Sie im Jugendcafe oder entnehmen Sie bitte dem Veranstaltungskalender. (hier)
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Veranstaltungskalender
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zuständiger Fachdienst: Kultur- und Vereinsangelegenheiten Telefon: 06071 2002 209 oder 2002 210 Email: kultur@dieburg.de Rathaus, Markt 4; Raum 210 Die Termine können bis spätestens 15.11. von den Vereinen beim Sport- und Kulturamt gemeldet werden. Zum Veranstaltungskalender hier
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Vereinsförderung
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zuständiger Fachdienst: Kultur- und Vereinsangelegenheiten Telefon: 06071 2002 209 oder 2002 210 Email: kultur@dieburg.de Rathaus, Markt 4; Raum 209 Die Vereine können jährliche Zuschüsse gemäß der Vereinsförderrichtlinien beantragen. Der Antrag muss bis spätestens 31.03. des laufenden Jahres dem Sport- und Kulturamt schriftlich vorliegen.
Vereinsförderrichtlinien
Zuschussantrag
Zuschussantrag Nebenkosten
Anmerkung für Betriebskostennachweise:
Auch dieser Antrag muss bis 31.03. eingreicht werden.
Sollten bis dahin keine endgültigen Abrechnungen vorliegen, kann ein Antrag (formlos) auf Fristverlängerung gestellt werden.
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Verkehrsordnungswidrigkeiten
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zuständiger Fachdienst: Ordnungsbehörde Telefon: 06071 2002 362 Email: ordnungsamt@dieburg.de Außenstelle des Rathauses, Außenstelle des Rathauses, Klosterstraße 2
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Verkehrsüberwachung
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zuständiger Fachdienst: Ordnungsbehörde Telefon: 06071 2002 362 Email: ordnungsamt@dieburg.de Außenstelle des Rathauses, Außenstelle des Rathauses, Klosterstraße 2
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Vermietung städtische Wohnungen
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zuständiger Fachdienst: Liegenschaften Telefon: 06071 2002 307 Email: mietwohnungen@dieburg.de Rathaus, Markt 4: Raum 207 Zur Aufnahme in die Warteliste für die Vermietung einer städtischen Wohnung muss eine gültige Wohnungsberechtigungsbescheinigung vorgelegt werden. Diese kann bei der zuständigen Stadt-/Gemeineverwaltung beantragt werden. siehe auch Stichwort Wohnberechtigungsbescheinigung
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Veröffentlichung Geburtstags-/Ehejubilare
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in der Presse zuständiger Fachdienst: Sozialamt Telefon: 06071 2002 221 Email: soziales@dieburg.de Rathaus, Markt 4; Raum 221 Das Kultur und Sportamt veröffentlicht auf Wunsch folgende Jubiläen in der Presse: - ab 70. Geburtstag - Goldene Hochzeit - Diamantene Hochzeit - Eiserne Hochzeit - Gnadenhochzeit Zu Geburtstagen: Jeweils im November werden alle Bürger, die im Folgejahr 70. Geburtstag feiern, über die geplante Presseveröffentlichungen schriftlich benachrichtigt. Sollte keine Veröffentlichung gewünscht sein, kann dies telefonisch unter Tel. 2002-307 oder persönlich, Raum 207, mitgeteilt werden. Zu Ehejubiläen: Die Jubilare werden ca. 6 Wochen vor dem Ereignis schriftlich befragt, ob sie mit der Veröffentlichung ihres Ehejubiläeums in der Presse einverstanden sind. Mit dem Einverständnis geben wir den Namen und die Telefonnummer an die Presse weiter. Diese setzt sich direkt mit den Jubilaren in Verbindung.
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Verpachtung von Grundstücken
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zuständiger Fachdienst: Liegenschaften Telefon: 06071 2002 116 Email: pacht@dieburg.de Rathaus, Markt 4: Raum 116
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Versicherungen der Stadt
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zuständiger Fachdienst: Allgemeine Verwaltung Telefon: 06071 2002 226, 2002 227 oder 2002 228 Email: hauptamt@dieburg.de Rathaus, Markt 4; Raum 226 oder 228 Die von der Stadt Dieburg abgeschlossenen Versicherungen richten sich nach den vielfältigten Risiken die bestehen. Insbesondere bestehen folgende Versicherungen: Allgemeine Haftpflichtversicherung Kraftfahrtversicherung für die städtischen Fahrzeuge Ausstellungsversicherung Unfallversicherungen für bestimmte, größtenteils ehrenamtlich Tätige Wenden Sie sich in Schadensfällen, bei der Stadt Dieburg haftbar gemacht werden soll, bitte an die Allgemeine Verwaltung. Die Schadensaufnahme erfolgt unverzüglich.
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Versorgungsausgleich
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zuständiger Fachdiesnst: Kinder, Senioren, Soziales Telefon: 06071 2002 207 oder 2002 307 Email: soziales@dieburg.de Rathaus, Markt 4; Raum 207 Erteilung von allgemeinen Auskünften, sowie Entgegennahme von Anträgen, die im Rahmen des Versorgungsausgleiches notwendig sind
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Vollstreckungsangelegenheiten
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zuständiger Fachdienst: Stadtkasse Telefon: 06071 2002 110 oder 2002 310 Email: stadtkasse@dieburg.de Rathaus, Markt 4: Raum 110 Bei Anfragen bitten wir um Angabe des Kassenzeichens
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Vorkaufsrecht -Grundstücke/Gebäude-
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zuständiger Fachdienst: Bauleitplanung Telefon: 06071 2002 213 oder 216 oder 217 oder 220 Email: bauen@dieburg.de Rathaus, Markt 4; Raum 213, 216, 217, 220
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Vornamensänderung
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zuständiger Fachdienst: Personenstandsangelegenheiten Telefon: 06071 2002 103 oder 2002 104 Email: standesamt@dieburg.de Rathaus, Markt 4; Raum 103, 104 Änderungen von Vornamen werden durch den Magistrat der Stadt Dieburg entschieden. Über die Änderung von Familiennamen entscheidet der Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg. Voraussetzungen zu Namensänderungen sind: • das Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Namensänderung • die deutsche Staatsangehörigkeit bzw. Asylberechtigung • Wohnsitz in Dieburg Anträge und Informationen zu den vorzulegenden Unterlagen erhalten Sie für den Einzelfall im Zimmer 103/104 im Rathaus Gebühren: Für die Namensänderung werden Gebühren erhoben, deren Höhe sich nach dem Einzelfall richtet.
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Vorschusszahlung im Sterbefall
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an Witwen/Witwer zuständiger Fachdienst: Kinder, Senioren, Soziales Telefon: 06071 2002 207 oder 2002 307 Email: soziales@dieburg.de Rathaus, Markt 4; Raum 207 Erteilung von allgemeinen Auskünften, sowie Entgegennahme von Anträgen auf Vorschusszahlung
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Vorzimmer Bürgermeister Haus
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Telefon: 06071 2002 202 Email: bgm@dieburg.de oder vorzimmer-bgm@dieburg.de Rathaus, Markt 4; Raum 202 - Ansprechpartner für Anliegen an den Bürgermeister - Terminvergabe bzw. Terminvereinbarungen beim Bürgermeister
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