Begriff | Definition |
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Anmeldung Wohnsitz | zuständiger Fachdienst: Einwohnerwesen, Passangelegenheiten Telefon: 06071 2002 119 oder 2002 319 oder 2002 419 Email: ewo@dieburg.de Terminbuchung Online
- eID-Karte (ab 01.01.2021) - - Wohnungsgeberbestätigung gemäß § 19 BMG (download) - Bei verheirateten anzumeldenden Personen die Heiratsurkunde - Bei Ummeldung im Landkreis Darmstadt – Dieburg (ausgenommen Stadt Darmstadt) kann der Fahrzeugschein auch umgeschrieben werden, wenn dieser noch nicht durch ein Meldeamt zuvor geändert worden ist. Gebühren für die KFZ-Änderung betragen 10,80 € Umzug mit Kindern bei gemeinsamen Sorgerecht Sobald ein Elternteil mit Kind aus der gemeinsamen Wohnung auszieht, muss der andere Elternteil der Anmeldung zustimmen. Ohne die Einverständniserklärung ist die Anmeldung nicht möglich. Wer nicht persönlich zur Anmeldung erscheinen kann, hat einen Meldeschein auszufüllen und zu unterschreiben. Eine bevollmächtigte Person kann dann mit Ausweisen bzw. Pässen zur Anmeldung kommen (auch die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen können).
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Warum benötigt man eine Wohnungsgeberbestätigung? Das Einwohnermeldeamt benötigt ab 01.11.15 die Wohnungsgeberbescheinigung für jeden, der sich für eine Wohnung anmeldet, ummeldet oder auch abmeldet (§19 BMG). Bei der Wohnungsgeberbestätigung handelt es sich um einen gesetzlich geforderten Nachweis, nicht um einen Hinweis, dass eine Person in eine Wohnung eingezogen ist. Die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers soll in erster Linie die Richtigkeit und Aktualität der Melderegister verbessern. Des Weiteren sollen somit Scheinanmeldungen, wie sie in der Vergangenheit durchaus oft vorkamen, verhindert werden.
Wer ist Wohnungsgeber? Wohnungsgeber ist, wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich zur Benutzung überlässt unabhängig davon, ob dem ein wirksames Rechtsverhältnis zugrunde liegt. Wohnungsgeber ist zum Beispiel der Eigentümer oder Nießbraucher, der die Wohnung vermietet, oder die vom Eigentümer mit der Vermietung der Wohnung beauftragte Person oder Stelle. So können zum Beispiel Wohnungsbaugesellschaften Eigentümer sein und durch vertretungsberechtigte Mitarbeiter die Wohnungsgeberbestätigung abgeben, während Hausverwaltungen in der Regel als Beauftragte für den Eigentümer tätig werden. Für Personen, die zur Untermiete wohnen, ist der Hauptmieter Wohnungsgeber. Der Hauptmieter ist auch Wohnungsgeber, wenn ein Teil einer Wohnung einem Dritten ohne Gegenleistung oder lediglich gegen Erstattung der Unkosten zur tatsächlichen Benutzung überlassen wird. Der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person hat den Einzug oder Auszug der meldepflichtigen Person schriftlich mit Unterschrift oder gegenüber der Meldebehörde nach Absatz 4 elektronisch jeweils innerhalb der in § 17 Absatz 1 oder 2 genannten Fristen zu bestätigen.
Wir möchten darauf hinweisen dass es verboten ist, eine Wohnungsanschrift für eine Anmeldung anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, wenn ein tatsächlicher Bezug der Wohnung weder stattfindet noch beabsichtigt ist. Ein Verstoß gegen dieses Verbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 50000 Euro geahndet werden. Das Unterlassen einer Bestätigung des Ein- oder Auszugs sowie die falsche oder nicht rechtzeitige Bestätigung des Ein- oder Auszugs können als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen bis zu 1000 Euro geahndet werden.
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