Begriff | Definition |
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Ausweispflichtbefreiung | Ist es einer Person wegen körperlicher Gebrechen nicht möglich am öffentlichen Leben teilzunehmen, kann diese von der Ausweispflicht befreit werden. Die Ausweispflichtbefreiung wird bei der Meldebehörde beantragt. Die Befreiung kann die betroffene Person selbst, die sorgeberechtigte Person oder die betreuende Person eintragen lassen. Hierzu ist folgender Antrag auszufüllen Mitzubringen sind:
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