Begriff | Definition |
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eID-Karte | zuständiger Fachdienst: Einwohnerwesen, Passangelegenheiten Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die nicht Deutsche sind, wird auf Antrag eine Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) ausgestellt. Die Antragstellung ist ab dem 01. Januar 2020 möglich. Mit dieser Funktion ist das sichere Ausweisen im Internet oder an Automaten möglich. Hierbei erfolgt die Übertragung der persönlichen Daten Ende-zu-Ende verschlüsselt. Die Freigabe der Daten erfolgt erst nach Eingabe der persönlichen Geheimnummer (PIN). Diese erhält die antragstellende Person mittels eines von der Bundesdruckerei automatisiert hergestellten Briefes (sog. PIN-Brief). Voraussetzungen zum Beantragen der eID-Karte: Sie müssen die Staatsangehörigkeit eines EU- bzw. EWR-Mitgliedsstaates besitzen und das 16. Lebensjahr vollendet haben. Deutsche Staatsangehörige und Angehörige von Drittstaaten sind nicht antragsberechtigt. Welche Unterlagen werden benötigt: Gültiger Nationalpass bzw. ID-Karte (Personalausweis) des Heimatlandes Welche Gebühren fallen an: 37,00€ Pflichten des Ausweisinhabers:
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