Begriff | Definition |
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Gebäudeschätzung | Ortsgericht Dieburg • Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften
• Ausfertigung von Sterbefallsanzeigen • Nachlasssicherung • Schätzungen von Immobilien und Grundstücken nach dem Ortsgerichtsgesetz. Sprechstunden des Ortsgerichtsvorstehers Herr Markus Resch Mittwochs von 8.30 bis 9.30 Uhr im Rathaus Dieburg
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