zuständiger Fachdienst: Steuern
Telefon: 06071 2002 - 112, -312 oder - 412
Email: hundesteuer@dieburg.de
Rathaus, Markt 4: Raum 112
Bei Hundeabmeldung muss die Hundemarke zurückgegeben bzw. zurückgeschickt werden. Bei Besitzwechsel ist zusätzlich Name und Anschrift des neuen Hundehalters erforderlich.
Lastschriftmandat/Einzugsermächtigung
Hundesteuersatzung
Gefahrenabwehrverordnung Hunde
Formulare zur An- und Abmeldung eines Hundes (ausfüllbare PDF-Dateien):
An-/Abmeldung eines Ersthundes
An-/Abmeldung eines zweiten Hundes
An-/Abmeldung eines weiteren Hundes
Die in den An-/Abmeldebogen geforderten Angaben werden für die An-/Abmeldung eines Hundes benötigt. Eine Weitergabe der Daten ist nicht vorgesehen. Grundlage für die Erhebung der Daten ist die Hundesteuersatzung.
Bei Hundeanmeldungen ist der Personalausweis der/des Hundehalterin/Hundehalters vorzulegen und Angaben zu machen über Name und Anschrift der/des vorherigen Hundehalterin/Hundehalters, Rasse, Wurfdaten, Tätowierungs- bzw. Chipnummer des Hundes. Für Hunde, die aus dem Tierheim übernommen werden, bitten wir um Vorlage des Tierabgabevertrages.