Begriff | Definition |
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Kirchenaustritt | Durch ein vom Hessischen Landtag am 24. Januar 2017 beschlossenes Gesetz zur Änderung der Zuständigkeit für das Verfahren des Austritts aus Kirchen, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts wurde den Gemeinden diese Aufgabe, die seither von den Amtsgerichten erledigt wurde, übertragen. Die Zuständigkeit beginnt am 1. März 2017 Die Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung eines Antrags beträgt 30 Euro. Zuständig im Rathaus sind die Beschäftigten im Einwohnermeldeamt. Nur Dieburger Bürgerinnen und Bürger können hier ihren Kirchenaustritt erklären. Kontaktdaten: Raum 119 -Erdgeschoss- Telefon: 06071 2002 119, 2002 319 und 2002 419 Email: ewo@dieburg.de Telefax: 06071 2002 100 Terminbuchung Online
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