im Ausland eingetretene-
zuständiger Fachdienst: Personenstandsangelegenheiten
Telefon: 06071 2002 104, 2002 103, 2002 102 oder 2002 101
Email: standesamt@dieburg.de
Rathaus, Markt 4; Raum 104, 103, 102, 101
Bei Eheschließungen, Geburten oder Sterbefällen im Ausland kann auf Antrag eine Beurkundung im deutschen Personenstandsregister erfolgen. Diese Beurkundung ist möglich für deutsche Staatsangehörige sowie für Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland.
Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt in dessen Zuständigkeitsbereich der Antragsteller seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat bzw. bei Fehlen desselben das Standesamt I in Berlin.
Zu den erforderlichen Unterlagen lassen Sie sich bitte im Einzelfall von uns beraten
Gebühren:
- 94,00 Euro für die Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
- 94,00 Euro für die Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Lebenspartnerschaft
- 47,00 Euro für die Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt oder eines Sterbefalls im Ausland