Begriff | Definition |
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Zema | Zentrale einfache Melderegisterauskünfte Es ist ab sofort möglich für berechtigte Anwender, über das InternetPortal ZEMA (Zentrale einfache Melderegisterauskünfte) schnell und wirtschaftlich auf Melderegisterdaten zuzugreifen. Bei jeder Abfrage wird auf strikte Einhaltung der datenschutzrechtlichen und anderer rechtlicher Bestimmungen geachtet. Das ZEMA Portal erfüllt die Anforderungen des novellierten Melderechtsrahmengesetztes.
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