Radwegenetz in Dieburg

Radwegenetz in Dieburg

Dieburg als Kleinstadt erlaubt, alle Wege des Alltags mit dem Fahrrad schnell zurücklegen zu können. Dabei können Radfahrer entweder die ruhigen Straßen durch Wohngebiete nutzen, die fast durchgängig Tempo-30 Zonen sind und damit fürs Radfahren sehr geeignet – oder auch den Hauptstraßen folgen. An den Hauptstraßen gibt es oft Radwege auf dem Bürgersteig oder für Radfahrer freigegebene Fußwege. 

Im Einzelnen sind in Dieburg die folgenden Wegevarianten zu finden (Details zu den Nutzungsregelungen sind in der Straßenverkehrsordnung StVO zu finden):

Fahrradstraße
Durch die Kennzeichnung als Fahrradstraße wird eine Fahrbahn vorrangig dem Radverkehr zur Verfügung gestellt: die gesamte Fahrbahn wird Radweg.
Die Fahrradstraße ist Vorfahrtsstraße; der Verkehr der kreuzenden Straßen hat die Vorfahrt zu achten
Radfahrer fahren nun regelmäßig auf der Fahrbahn nebeneinander
Das Tempo bestimmen die Radfahrer: Als Autofahrer müssen Sie auf den Radverkehr besondere Rücksicht nehmen und auch ohne Radfahrer vor Ihnen gilt: nur mit mäßiger Geschwindigkeit fahren (25-30 km/h).

Hinweis: Die Sensorerkennung der Ampel an der Straße Minnefeld wurde wieder abgeschaltet. Der Radfahrer kann zur sicheren Querung der Straße den Taster am Ampelmast benutzen.


Radwege
Gesonderte Radwege (baulich von der Straße getrennt), auf denen der Radfahrer Vorrang hat und für die eine Benutzungspflicht besteht. Radwege sind für Radfahrer nur in einer Richtung zu befahren (es sei denn sie sind explizit anders beschildert) und dürfen von Kraftfahrzeugen nicht zugeparkt werden.

Bordsteinradwege
(a) Getrennter Rad- und Gehweg: Diese Wege für Radfahrer sind in Dieburg meist durch rote Pflasterung vom Fußweg abgehoben. Diese Wege sind benutzungspflichtig, allerdings besteht nach StVO für den Radfahrer die Pflicht, auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen und die Geschwindigkeit erforderlichenfalls an den Fußgängerverkehr anzupassen. (Bsp.: Groß-Umstädter-Straße)

(b) Gemeinsamer Rad- und Fußweg: Hier ist der Radweganteil ebenfalls oft rot gepflastert hervorgehoben. Wiederum dürfen Radfahrer die Fußgänger nicht gefährden und müssen gegebenenfalls die eigene Geschwindigkeit dem Fußgängerverkehr anpassen. (Bsp.: Darmstädter Straße, ehemaliger Bahndamm nach Groß-Zimmern)

(c) Für Räder freigegebene Fußwege: Hier besteht keine Benutzungspflicht; Radfahrer können wählen, ob sie auf der Fahrbahn oder dem Fußweg fahren möchten. Wenn man auf dem Fußweg fährt, dürfen Fußgänger allerdings nicht gefährdet werden, z.B. auch wenn sie überraschend aus einem Hauseingang auf den Bürgersteig treten. (Bsp.: Rheingaustraße)
 
Radfahrstreifen auf der Straße
Neben den baulich gestalteten Radwegen, gibt es Radwege auch als Radfahrstreifen. Diese sind von der Fahrbahn durch eine breite durchgezogenen weiße Linie abgetrennt und der Radfahrer hat die gleichen Rechte wie auf den baulich gestalteten Radwegen. D.h. es sind spezielle Streifen nur für Radfahrer, die weder von Kraftfahrzeugen befahren noch zugeparkt werden dürfen.

Schutzstreifen auf der Straße
Diese sind auf der Fahrbahn durch eine unterbrochene weiße Linie markiert und auch hier ist das Parken verboten. Im Unterschied zu den Radfahrstreifen darf der Schutzstreifen in Ausnahmefällen jedoch vom Kraftverkehr mitgenutzt werden (z.B. wenn die Straßenbreite für aneinander vorbeifahrende LKW nicht ausreicht). Dabei darf der Radverkehr aber natürlich nicht behindert werden. Diese Schutzstreifen werden dann gewählt, wenn die Straßenbreite für Radwege oder Radfahrstreifen nicht ausreicht (Bsp.: Altstadt in Richtung Aschaffenburger Straße).

Tempo 30 – Zonen
Die Wohngebiete Dieburgs abseits der Hauptstraßen sind fast durchgängig als Tempo-30-Zonen ausgewiesen. Auf diesen verkehrsberuhigten Straßen fahren Radfahrer sicherer und ein Radweg ist nicht notwendig.

Verkehrsberuhigte Straße („Spielstraße“)
In diesen Straßen haben Fußgänger und spielende Kinder Vorrang und insbesondere der Kraftverkehr muss mit Schritttempo auf diese Rücksicht nehmen. Die Straßen sind damit auch für Radfahrer sehr sicher – aber es muss Rücksicht genommen auf den Vorrang des Fußgängerverkehrs.
(Bsp.: Häfnerweg)

Für Radfahrer freigegebene Einbahnstraßen
Einige Einbahnstraßen sind für Radfahrer in beiden Richtungen freigegeben, was durch zusätzliche Schilder kenntlich gemacht wird. Dadurch entstehen für Radfahrer kurze Wege durch die Stadtquartiere, von denen Autofahrer nur träumen können. (Es ist aber dennoch ratsam, besondere Vorsicht, insbesondere an Straßeneinmündungen, walten zu lassen, da noch nicht alle Autofahrer mit den teils neuen Regelungen vertraut sind und Verkehr nur aus einer Richtung erwarten.)

Kreisverkehrsplätze
In Dieburg werden zunehmend Ampelkreuzungen durch Kreisverkehrsplätze ersetzt, um den Verkehrsfluss zu verbessern.
Bei den kleinen innerstädtischen Kreiseln bestehen für Radfahrer dabei meist zwei Möglichkeiten: entweder sie ordnen sich bei Einfahrt in den Kreisel in den Autoverkehr ein und fahren dann gleichberechtigt im Kraftfahrverkehr mit – oder sie nutzen die Fußgängerfurten an den Ein- und Ausfahrstraßen, müssen dann aber den ein- und ausfahrenden Kraftfahrzeugen Vorrang gewähren, d.h. evtl. warten. Vorhandene Radwege werden vor dem Kreisel auf die Fahrbahn geführt, da die Mitfahrt im Kreisel i.a. durch die dort reduzierten Geschwindigkeiten und gute Sichtbarkeit des Radfahrers problemlos möglich ist.
An den größeren außerstädtischen Kreiseln wird der Radverkehr meist mit dem Fußgänger außerhalb des Kreisels geführt und muss gegebenenfalls dem ein- und ausfahrenden Kraftverkehr Vorfahrt gewähren.

Fußgängerzone
Zuckerstraße: Radfahren zwischen 9:00 – 19:00  nicht erlaubt
Ausweichrouten:
im Norden: Klosterstr., neben Kirche
im Süden:    Weißturmstr.
Restliche Fußgängerzone: Radfahren mit Rücksicht auf Fußgänger erlaubt, d.h. Fußgänger haben Vorrang!