Zufahrtsbeschränkung Fußgängerzone Dieburg

Lieferverkehr von 6 bis 10 Uhr frei

Poller Fußgängerzone

    Automatische Straßenpoller in der Fußgängerzone 

    Die Stadt Dieburg hat an den Zufahrten der Fußgängerzone in der Innenstadt versenkbare Straßenpoller eingerichtet. Die Standorte in der Zuckerstraße, Steinstraße, Schloßgasse und Rheingaustraße können Sie der Karte entnehmen. 

    Ziel dieser Maßnahme ist es, das Verkehrsgeschehen in der Fußgängerzone nur noch auf berechtigte Personen zu begrenzen und so die Verkehrssicherheit für alle zu erhöhen. Die Abstände zwischen den einzelnen Pollern sind so gewählt, dass diese zu Fuß oder mit dem Rad sicher passiert werden können.

    Lieferverkehr
    Für den Lieferverkehr wird die Zufahrt im Lieferzeitraum von 6 Uhr bis 10 Uhr geöffnet.

    Anwohner / Gewerbe
    Zufahrtsberechtigte können bei der Ordnungspolizei Dieburg einen Transponder beantragen oder eine Mobilfunknummer hinterlegen lassen, um die Straßenpoller zu steuern. 

    Temporäre Ausnahmeregelungen (Handwerker, Pflegedienste, u.a.)
    Zufahrten könne für begründete Ausnahmen gewährt werden. Hierfür melden Sie bitte rechtzeitig Ihr Anliegen und den benötigten Zeitraum bei der Ordnungspolizei Dieburg über das Online-Formular "Antrag Zufahrt (temporär)", telefonisch oder per Mail an.

    Einsatzkräfte
    Einsatzkräfte der Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste haben eigene Möglichkeiten den Straßenpoller im Notfall zu bedienen.

    Standorte Poller Fußgängerzone