Biergarten



Biergartenfläche im Schlossgarten Dieburg zu verpachten

Die Stadt Dieburg schreibt die Verpachtung und den Betrieb eines temporären Biergartens im Schlossgarten Dieburg aus.

Diese Veröffentlichung ist eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Bewerbungen um die zu verpachtende Fläche für einen Biergarten.

Die Stadt Dieburg wird nach der Qualifikation der Bewerber und Eignung der Konzepte entscheiden, welches Konzept sie annimmt.

Fristen:

  • Bewerbungen werden bis 30. November 2024 angenommen.
  • Die Vergabeentscheidung obliegt dem Magistrat.

Ziele:

  • Belebung des Schlossgartens in Dieburg
  • Erweiterung des Gastronomieangebotes im innerstädtischen Bereich.

 

Allgemeine Informationen zur Stadt Dieburg

Im Mittelzentrum Dieburg, der historischen Park- und Gartenstadt an der Gersprenz, leben zurzeit rund 15.500 Einwohner. Inmitten liebevoll restaurierter Fachwerkhäuser und mittelalterlicher Türme bietet Dieburg modernes Wohnen in historischen Bauten, Cafés, Geschäfte und Restaurants mit Flair und individueller Attraktivität. Der Marktplatz und die angrenzenden Gassen bilden seit dem 12. Jahrhundert das Zentrum der Stadt.

Der Dieburger Schlossgarten grenzt an die Innenstadt an und bildet einen innerstädtischen Erholungs- und Freizeitraum. Seit dem Jahr 2020 wurde hier in den Frühjahrs- und Sommermonaten ein Pop-up-Biergarten betrieben, der sich bei Gästen aus der Stadt und dem näheren Umland großer Beliebtheit erfreute. Nach dem Ende des Vertragszeitraums mit dem Vorbetreiber ist eine erneute Vergabe der Biergartenflächen gewünscht.


Voraussetzungen und Vorgaben

Lage: *01-A "WP01-A";  32 U 488305 5526809; 49.89356°N 8.83718°E


Betriebszeiten:

Täglich von 10.00 bis 22.00 Uhr

Maximale Gästezahl:

ca. 100 bis 120

Saison:

Jährlich von April bis Oktober

Essenangebot:

Der Biergarten im Schlossgarten soll das bestehende Gastronomieangebot der naheliegenden Innenstadt ergänzen. Aus diesem Grund soll es ausschließlich einfache Speisen im Sinne von Vesper/Kleinigkeiten geben. Zur Abgabe von Speisen (außer Speiseeis und Süßigkeiten) ist Mehrweggeschirr oder anderweitiges plastikfreies Material zu verwenden.

Sonstige Speisen / Erfrischungen:

Falls Sie sonstige Angebote planen, geben Sie dies bitte an.

Getränkekarte:

Bitte geben Sie an, welche alkoholfreien und alkoholische Getränke Sie anbieten möchten. Der Ausschank von gezapftem Bier ist obligatorisch.

To-Go-Betrieb:

Bitte geben Sie an, ob und was hier angeboten werden soll.

Auch bei der Abgabe von Speisen (außer Speiseeis und Süßigkeiten) im To-Go-Betrieb ist Mehrweggeschirr oder anderweitiges plastikfreies Material zu verwenden.

Reinigung:

Der Erhalt eines gepflegten Erscheinungsbilds des Schlossgartens ist von großer Bedeutung. Dem Betreiber obliegt daher die Pflicht zur Reinigung der Biergartenfläche und der näheren Umgebung.

Betriebseinrichtungen:

Sämtliche Betriebseinrichtungen sind vom Pächter zu stellen, z.B.:

  • Ausschank
  • Imbiss/Küche
  • Bestuhlung / Tische (Anzahl Sitzplätze + geforderte Fläche im m²)
  • Beschattung
  • ggf. Einzäunung
  • Beleuchtung
  • ggf. Beschallung
  • Ausreichende Zahl von Abfallbehältern

Zulässig auf der Rasenfläche sind:

Eine mobile Schank- und Speisewirtschaft mit Lager- und Kühlcontainern.

Toiletten:

Unentgeltliche Nutzungsmöglichkeit der öffentlichen Toiletten im Schlossgarten bei Übernahme der Reinigung (Zusatzvereinbarung)

Strom / Wasser / Abwasser-Infrastruktur:

Aktuell finden Sie folgende Rahmenbedingungen:

  • Wasseranschluss vorhanden
  • Stromanschluss vorhanden (Angaben zur benötigten Stromversorgung erforderlich)
  • Eine Stelle zur Abwassereinleitung ist vorhanden. Ein ggf. erforderlicher Öl- und Fettabscheider ist vom Betreiber selbst vorzuhalten.

Sonstiges:

Nicht zulässig sind feste Bauten und Zäune.

Gläser sollen nur im Biergartenbereich Verwendung finden.

Werbeanlagen sind nur eingeschränkt zulässig.

Skybeamer und dergleichen sind unzulässig.

Sonstige Veranstaltungen / Flohmarkt:

Der Flohmarktbetrieb findet in der Regel zweimal jährlich im unmittelbaren Umfeld des Biergartens statt und soll auch zukünftig stattfinden. Mögliche Beeinträchtigungen oder auch Vorteile daraus sind zu berücksichtigen.


Bitte reichen Sie ihre Unterlagen einschließlich eines Konzepts zur räumlichen und dekorativen Gestaltung der Fläche in deutscher Sprache bevorzugt digital als PDF-Dokument oder zweifach in Papierform bis spätestens 30. November 2024 ein:

Magistrat der Stadt Dieburg

-Pachtangelegenheiten-
Markt 4
64807 Dieburg
E-Mail 
pacht@dieburg.de