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Steuern & Abgaben
Gemeindesteuern
Grundsteuer A -für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Hebesatz: 450 v. H.
Grundsteuer B -für Grundstücke-
Hebesatz: 450 v. H.
Gewerbesteuer
Hebesatz: 380 v. H
Die Hebesätze der Gemeindesteuern werden im Rahmen der Haushaltssatzung jährlich festgelegt.
Auskünfte zu den Gemeindesteuer erhalten Sie von unserem Fachdienst Finanzen
Raum 112
Hundesteuer
Die Steuer beträgt jährlich:
für den ersten Hund 54,00 Euro
für den zweiten Hund 81,00 Euro
für den dritten und jeden weiteren Hund 108,00 Euro
Abweichend hiervon beträgt die Steuer für einen gefährlichen Hund 504,00 Euro (jährlich)
Hundesteuersatzung
Auskünfte zu der Hundesteuer erhalten Sie von unserem Fachdienst Steuern.
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Spielapparatesteuer
Die Steuersätze zu den Spielapparaten finden Sie unter dem §4 der Spielapparatesteuersatzung.
Auskünfte zu der Spielapparatesteuer erhalten Sie von unserem Fachdienst Steuern.
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Abwassergebühren
Die Abwassergebühren entnehmen Sie bitte der Entwässerungssatzung.
Hier gelangen Sie direkt zur der Satzung. § 24 und § 26
Auskünfte zu den Abwassergebühren erhalten Sie von unserem Eigenbetrieb
Kläranlage, Großwiesenweg 10
Schwimmbadgebühren
Die Eintrittspreise für unser Ludwig-Steinmetz-Bad entnehmen Sie bitte der Freibadgebührensatzung.
Hier gelangen Sie direkt zu der Satzung
Auskünfte zu den Freibadgebühren erhalten Sie von unserem Fachdienst Öffentliche Einrichtungen.