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Bekanntmachung
Betr. Bauleitplanung der Stadt Dieburg - Bebauungsplan Nr. VEP 51 „Wilhelm-Leuschner-Straße 18“
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Dieburg hat in ihrer Sitzung am 16.09.2024 zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Nebenanlagen und Stellplätzen beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Wilhelm-Leuschner-Straße 18-20" gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m § 12 BauGB aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Dieburg hat in ihrer Sitzung am 27.03.2025 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Wilhelm-Leuschner-Straße 18-20" gebilligt und den Beschluss über die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs gefasst. Der Veröffentlichungsbeschluss wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Heike Weihrauch-Bohner
Das Planungsvorhaben befindet sich in der Wilhelm-Leuschner-Straße 18-20 in Dieburg. Die Wilhelm-Leuschner-Straße ist eine Wohnstraße ohne verbindende Funktion für den Straßenverkehr. Der Geltungsbereich grenzt südlich an die Wilhelm-Leuschner-Straße an und hat eine Größe von rund 1.700 m2. Er besteht aus den Flurstücken 310/1, 316/1 (teilw.) und 303 (teilw.) der Flur 8.
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 51 "Wilhelm-Leuschner-Straße 18" Kartengrundlage: Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation
Die Vorhabenträgerin beabsichtigt, in der Nähe des Dieburger Stadtzentrums Wohnraum zu schaffen. Hierfür soll eine Baulücke in der Wilhelm-Leuschner-Straße, die heute als private Grünfläche und rückwärtige Zufahrt der Sparkassenfiliale genutzt wird, mit einem Mehrfamilienhaus bebaut werden. Die Stadt Dieburg befürwortet die Erschließung der Fläche für Wohnnutzungen, da die Fläche zentrumsnah liegt und auf die vorhandene städtische Infrastruktur zurückgreifen kann.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, sowie von der Angabe nach § 3 Abs. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen. Zur sachgerechten Ermittlung des umweltbezogenen Untersuchungsbedarfs erfolgte eine frühzeitige Abstimmung mit einzelnen Behörden.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans VEP51 "Wilhelm-Leuschner-Straße 18-20" beinhaltet folgende Planunterlagen:
- Abgrenzung des Geltungsbereichs
- Planzeichnung
- Vorhaben- und Erschließungsplan
- Textliche Festsetzungen
- Begründung
- Geotechnischer Bericht
Der Entwurf des Bebauungsplans kann mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf der Internetseite der Stadt Dieburg im PDF-Format und über das zentrale Internetportal für die Bauleitplanung des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) eingesehen werden.
Ab dem 24.04.2025 können Sie auf dieser Homepage unter "Wirtschaft & Stadtentwicklung " Planen & Bauen " Offenlagen die Unterlagen einsehen.
Zusätzlich liegen die Planunterlagen in der Zeit vom
Donnerstag, 24.04.2025 bis einschließlich Montag, 26.05.2025
im Fachbereich Bauen der Stadt Dieburg im Rathaus, Markt 4 in 64807 Dieburg während der allgemeinen Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht aus.
Die Öffnungszeiten des Rathauses sind:
Montag - Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag: 8:00 bis 11:30 Uhr
Die Öffentlichkeit kann sich gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und während des Zeitraumes der Veröffentlichung im Internet zur Planung äußern. Jedermann hat das Recht, die Planungen während des Veröffentlichungszeitraums einzusehen und kann über den Inhalt Auskunft verlangen.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung elektronisch beim Fachbereich Bauen der Stadt Dieburg (E-Mail-Adresse: bauen@dieburg.de) abgegeben werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen schriftlich beim Magistrat der Stadt Dieburg, Markt 4, 64807 Dieburg oder beim Fachbereich Bauen der Stadtverwaltung im Rahmen einer Einsichtnahme zur Niederschrift abzugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Hinweis auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Die Stadt Dieburg hat die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB auf das Ingenieurbüro Kaczmarek Städtebau und Stadtplanung, Roßdörfer Straße 72, 64287 Darmstadt übertragen. Das Ingenieurbüro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)", welches der Veröffentlichung beiliegt.
Dieburg, den 15.04.2025
Der Magistrat der Stadt Dieburg
Frank Haus
Bürgermeister