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Bekanntmachung
Gebührensatzung für das "Ludwig-Steinmetz-Bad" der Stadt Dieburg
Aufgrund der §§ 5, 19, 20, und 51 und 93 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntgabe vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBI. S. 90, 93), der §§ 1 bis 6a und 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 24.03.2013 (GVBl. I S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Juli 2023 (GVBl. S. 582), hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 27.03.2025 folgende Gebührensatzung beschlossen:
§ 1
Für die Benutzung des „Ludwig-Steinmetz-Bades“ werden folgende Eintrittspreise festgesetzt:
Tageskarte
Der Erwerb einer Tageskarte berechtigt dazu am Tag des Erwerbs
das Schwimmbad einmal zu besuchen.
Erwachsene 5,00 Euro
Ermäßigt * 2,50 Euro
Tagesfamilienkarte
Der Erwerb einer Tageskarte berechtigt dazu am Tag des Erwerbs
das Schwimmbad mit max. 2 Erwachsene und Minderjährige
im Alter von 6-18 Jahren bei Nachweis desselben Haushalts aller
Personen einmal zu besuchen. 11,50 Euro
Feierabendkarte
Der Erwerb der Feierabendkarte berechtigt dazu am Tag des Erwerbs
das Schwimmbad ab 17.30 Uhr einmal zu besuchen.
Erwachsene 2,50 Euro
Ermäßigt * 1,50 Euro
Zwölferkarte
Die Zwölferkarte berechtigt dazu zwölfmal am Tag einer Entwertung
das Schwimmbad einmal zu besuchen.
Erwachsene 50,00 Euro
Ermäßigt * 25,00 Euro
Zwölfer-Feierabendkarte
Die Zwölfer-Feierabendkarte berechtigt dazu zwölfmal am Tag einer
Entwertung das Schwimmbad ab 17.30 Uhr einmal zu besuchen.
Erwachsene 25,00 Euro
Ermäßigt * 15,00 Euro
Saisonkarte
Die Saisonkarte berechtigt zum Eintritt in das Schwimmbad während
der Öffnungszeiten in dem Jahr, für das sie gelöst wurde.
Erwachsene 150,00 Euro
Ermäßigt * 75,00 Euro
Familien-Saisonkarte
Die Saisonkarte berechtigt 2 Erwachsene mit Kindern und
Jugendlichen zwischen 6 und 18 Jahren zum Eintritt in das
Schwimmbad während der Öffnungszeiten in dem Jahr, für
das sie gelöst wurde (die Ausgabe erfolgt nur nach Vorlage
eines Nachweises für die Berechtigung einer Ermäßigung). 220,00 Euro
Freier Eintritt
Freien Eintritt haben: - Kinder im Alter von 0-6 Jahren,
- Mitglieder der Einsatzabteilungen, Jugendfeuerwehren, Kinderfeuerwehren, der Ehren- und Altersabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren Dieburg und Groß-Zimmern.
- Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit einem Vermerk „B“
- aktive ehrenamtliche Rettungssanitäter des DRK Ortsvereins Dieburg und Rettungsschwimmer des DLRG Ortsverbandes Dieburg e.V.
* Ermäßigung:
Eine Ermäßigung erhalten Schüler/Schülerinnen, Auszubildende, Studenten/Studentinnen, Schwerbehinderte ab einem GdB von 50%, Leistende eines anerkannten Freiwilligendienstes, Inhaber/Inhaberinnen der Ehrenamtskarte oder der Jugendleiterkarte, Mitglieder des THW, Soldaten/Soldatinnen im freiwilligen Wehrdienst soweit wohnhaft in Dieburg Bezieher von Sozialleistungen gem. SGB II und SGB XII jeweils gegen Vorlage des Ausweises.
§ 2
Gültigkeit von Mehrfachkarten
Zwölferkarten, die vor Inkrafttreten dieser Satzung erworben wurden, behalten ihre Gültigkeit.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Gebührensatzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Gebührensatzung vom 06.06.2016 außer Kraft.
Der Magistrat der Stadt Dieburg
Haus, Bürgermeister