Bekanntmachung

Nachrücken eines Bewerbers für die CDU


DER GEMEINDEWAHLLEITER DER STADT DIEBURG

Durchführung der Kommunalwahl am 14. März 2021;

Nachrücken eines Bewerbers vom Wahlvorschlag der CDU in die Stadtverordnetenversammlung

Herr Lukas Beckmann vom Wahlvorschlag der CDU legt sein Mandat als Stadtverordneter zum 17.01.2025 nieder. An seine Stelle tritt der bzw. die nächste noch nicht berufene Bewerber oder Bewerberin des betroffenen Wahlvorschlags. Dies wäre in diesem Fall Herr Benedikt Preußner, Holzhäuser Weg 35, 64807 Dieburg gewesen. Dieser verzichtet jedoch auf sein Mandat. Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020, wird hiermit festgestellt, dass vom Wahlvorschlag der CDU

Herr Marcus Baldau, geb. 1980, Finanzbeamter, Kastanienweg 1 F, 64807 Dieburg zum 18.01.2025 nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann von jedem Wahlberechtigten binnen zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch beim Gemeindewahlleiter der Stadt Dieburg, Rathaus, Markt 4,

erhoben werden.

Dieburg, den 20. Januar 2025

Beckmann, 
Gemeindewahlleiter