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Bekanntmachung
Vierte Änderung zur Entwässerungssatzung (EWS) der Stadt Dieburg
Änderung der Entwässerungssatzung
In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.12.2023 wurde nachfolgende Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung (EWS) der Stadt Dieburg beschlossen. Diese wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:
Vierte Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung (EWS) der Stadt Dieburg
vom 22.03.2018
Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBI. S. 90, 93), der §§ 37 bis 40 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) in der derzeit gültigen Fassung, der §§ 1 bis 5a, 6a, 9 bis 12 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der derzeit gültigen Fassung, der §§ 1 und 9 des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz - AbwAG) in der derzeit gültigen Fassung, und der §§ 1 und 2 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz (HAbwAG) in der derzeit gültigen Fassung, hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Dieburg in der Sitzung am 18.12.2023 folgende Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Dieburg vom 22.03.2018 beschlossen.
Artikel 1
§ 28 erhält folgende Neufassung:
§ 28
Gebührenmaßstäbe und -sätze für Schlamm aus Kleinkläranlagen und Abwasser aus Gruben
Gebührenmaßstab für das Abholen und Behandeln von Schlamm aus Kleinkläranlagen und Abwasser aus Gruben ist die abgeholte Menge dieser Stoffe. Die Gebühr beträgt pro angefangenem m³ Schlamm aus Kleinkläranlagen und Gruben 54,87 €.
Ist zum Absaugen des Inhalts einer Kleinkläranlage oder einer Grube die Verlegung einer Saugleitung von mehr als 20 m Länge erforderlich, wird für jeden weiteren Meter ein Gebührenzuschlag von 5,10 € erhoben.
Artikel 2
Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft und tritt mit Ablauf des 31.12.2023 außer Kraft.
Dieburg, 20.12.2023
Der Magistrat
der Stadt Dieburg
Frank Haus
Bürgermeister