Bekanntmachung

Bauleitplanung der Stadt Dieburg;Vorhabenbezogener Bebauungsplan VEP46 „Hinter der Schießmauer – Neubau Finanzamt“ in Dieburg


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Dieburg hat in ihrer Sitzung am 21.09.2023 den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP46 „Hinter der Schießmauer – Neubau Finanzamt“ in der Stadt Dieburg einschließlich bauordnungsrechtlicher Festsetzungen (örtlicher Bauvorschriften) nach § 91 Hessischer Bauordnung (HBO) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Dieser Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau des Finanzamtes. Das Plangebiet befindet sich südlich des Stadtzentrums Dieburg an der Straße Hinter der Schießmauer und westlich der Konrad-
Adenauer-Straße. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst konkret folgendes Grundstück: Gemarkung Dieburg, Flur 2, Flurstück Nr. 84/3. Das Plangebiet hat eine Gesamtgröße von ca. 0,45 ha. Die
Abgrenzung des Geltungsbereiches ist in der beigefügten Plandarstellung durch gestrichelte Umrandung gekennzeichnet. Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB werden die Satzungsunterlagen zum Bebauungsplan, bestehend aus der Planzeichnung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan und zum dazugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplan mit den textlichen Festsetzungen (planungsrechtliche Festsetzungen nach § 9 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB und in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und bauordnungsrechtliche Festsetzungen (örtliche
Bauvorschriften) nach § 91 HBO) sowie der Begründung mit Umweltbericht und Anlagen (Anlage 1: Artenschutzgutachten gem. § 44 BNatSchG, Anlage 2: Verkehrsuntersuchung, Anlage 3: Schalltechnische Untersuchung, Anlage 4: Objektplanung zum Vorhaben, Anlage 5: Baugrunderkundung und Gründungsbeurteilung) ab sofort zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Die Satzungsunterlagen zum Bebauungsplan können beim Bauamt der Stadtverwaltung Dieburg im Rathaus, Markt 4 in 64807 Dieburg, während der Öffnungszeiten eingesehen werden.
Die Öffnungszeiten des Rathauses sind:
Montag - Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag: 08:00 bis 11:30 Uhr
oder nach Vereinbarung außerhalb dieser Zeiten.

Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen können, wenn aufgrund der Festsetzungen der Satzung die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Die Fälligkeit des Anspruches kann dadurch herbeigeführt werden, dass die Leistung der Entschädigung schriftlich beim Magistrat der Stadt Dieburg beantragt wird. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die oben bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges gemäß § 215 Abs. 1
Satz 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Dieburg unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.






Plandarstellung zum Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP46 „Hinter der Schießmauer – Neubau Finanzamt“ in Dieburg (unmaßstäblich)

Mit dieser Bekanntmachung, die an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung tritt, tritt der Bebauungsplan einschließlich bauordnungsrechtlicher Festsetzungen (örtlicher Bauvorschriften) in Kraft.

Dieburg, den 16.11.2023
Frank Haus, Bürgermeister