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Bekanntmachung
Haushaltssatzung der Stadt Dieburg für das Haushaltsjahr 2023
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
im Ergebnishaushalt 2023
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 47.608.703 €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 50.052.736 €
mit einem Saldo von -2.444.033 €
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.452.955 €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0 €
mit einem Saldo von 1.452.955 €
mit einem Fehlbedarf von 991.078 €
im Finanzhaushalt 2023
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.399.614 €
mit dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 4.761.960 €
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 17.325.973 €
mit einem Saldo von -12.564.013 €
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 4.000.000 €
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 659.683 €
mit einem Saldo von 3.340.317 €
mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von 7.824.082 €
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 4.000.000 Euro festgesetzt:
§ 3
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2023 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 700.000 € festgesetzt.
§ 4
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:
Haushaltsjahr 2023
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 450 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 450 v.H.
2. Gewerbesteuer auf 380 v.H.
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans am 11.05.2023 beschlossene Stellenplan. Für das Haushaltsjahr 2023 gilt eine Wiederbesetzungssperre in allen Produktbereichen. Jede Neubesetzung einer Stelle ist durch einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zu autorisieren.
§ 8
(1) Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 HGO gelten
A. im Ergebnishaushalt bis zu einem Betrag von 10.000,00 Euro je Buchungsstelle und bei Beträgen darüber hinaus bis zu 10 % des jeweiligen Haushaltsansatzes
B. im Finanzhaushalt bis zu einem Betrag von 30.000,00 Euro je Buchungsstelle und bei Beträgen darüber hinaus bis zu 10 % des jeweiligen Haushaltsansatzes
als unerheblich.
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Dieburg
In diesen Fällen wird der Magistrat ermächtigt, die Genehmigung zur Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen zu erteilen; er hat die Stadtverordnetenversammlung davon alsbald in Kenntnis zu setzen.
(2) Beträge nach Ziffer 1 bis zur Höhe von 5.000,00 Euro werden vom Bürgermeister genehmigt; er hat den Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung hiervon alsbald in Kenntnis zu setzen.
(3) Der erhebliche Umfang bisher nicht veranschlagter oder zusätzlicher Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne von § 98 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 1 HGO wird auf 2 % der Aufwendungen des Ergebnishaushaltes und 5 % der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit des Finanzhaushaltes festgesetzt.
Dieburg, den 14.06.2023
Der Magistrat der Stadt Dieburg
gez. Haus, Bürgermeister
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97a HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
Der Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg –Kommunalaufsicht-
Dieburg, 19. Sep. 2023
Az.: 240.1 051 901-10 04 pa
Genehmigung
Hiermit genehmige ich gemäß § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)
1. in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO den in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Dieburg für das Haushaltsjahr 2023 festgesetzten Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von
4.000.000 €
(in Worten: Vier Millionen Euro);
2. in Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO den in § 3 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von
700.000 €
(in Worten: Siebenhunderttausend Euro).
Im Auftrag
gez. Koch
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 25.09.2023 bis 04.10.2023 im Rathaus der Stadt Dieburg, Markt 4, 64807 Dieburg in Zimmer 113, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
Montag bis Mittwoch von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
14:00 Uhr bis 17:30 Uhr und
Freitag von 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Dieburg, den 20.09.2023
Der Magistrat der Stadt Dieburg
gez. Haus, Bürgermeister
Haushaltsplan 2023