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Bekanntmachung
Bekanntmachung des Wirtschaftsplans
A. Öffentliche Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes 2023
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Abwasserbeseitigung Dieburg“ für das Wirtschaftsjahr 2023
Aufgrund der §§ 115 Abs. 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90,93) sowie § 5 Ziffer 4 und § 15 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in der Fassung vom 09.06.1989 (GVBI. I S. 154), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.07.2016 (GVBI. I S. 121), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Dieburg in Ihrer Sitzung am 11.05.2023 den Wirtschaftsplan 2023 wie folgt festgesetzt:
1. Erfolgsplan
Erträge 4.202.935,00 €
Aufwendungen 3.555.322,00 €
Gewinn 647.613,00 €
2. Vermögensplan
Deckungsmittel 3.416.576,00 €
Ausgaben 3.416.576,00 €
3. Kredite 2.000.000,00 €
Der Gesamtbetrag der Darlehen, deren Aufnahme im Wirtschaftsplan 2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögensplan erforderlich ist.
4. Liquiditätskredite 0,00 €
Der Höchstbetrag an Liquiditätskrediten, die im Wirtschaftsjahr 2023 zur recht-zeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen.
5. Verpflichtungsermächtigungen 1.100.000,00 €
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen für das Wirtschaftsjahr 2023 zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen.
6. Stellenplan
Es gilt die von der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen des Wirtschafts-planes beschlossene Stellenübersicht.
Dieburg, den 27.07.2023
Frank Haus, Bürgermeister
B. Aufsichtsbehördliche Genehmigung
Die erforderlichen Genehmigungen sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
Der Landrat des Landkreises Darmstadt – Dieburg -Kommunalaufsicht- Dieburg, 26.07.2023
Az.: 240.1 051 901-10 04 pa
Genehmigung
Hiermit genehmige ich
1. den im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs der Stadt Dieburg „Abwasserbeseitigung Dieburg" für das Wirtschaftsjahr 2023 festgesetzten Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von
2.000.000 € (in Worten: Zwei Millionen Euro)
gemäß § 115 Abs. 3 in Verbindung mit § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO);
2. den im vorgenannten Wirtschaftsplan festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von
1.100.000 € (in Worten: Eine Million einhunderttausend Euro)
gemäß § 115 Abs. 3 in Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO.
Im Auftrag
Koch
Der Wirtschaftsplan liegt zur Einsichtnahme vom 02.08.2023 bis einschließlich 10.08.2023 im Büro der Betriebsleitung des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Dieburg, Großwiesenweg 10, 64807 Dieburg zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
Montag bis Mittwoch von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Dieburg, den 27.07.2023
Der Magistrat der Stadt Dieburg
Frank Haus, Bürgermeister