Bekanntmachung

Allgemeinverfügung nach dem Hessischen Ladenöffnungsgesetz


Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) vom 23. November 2006 (GVBl. I S. 606), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.07.2024 ergeht folgende Verfügung:

1. Abweichend von § 3 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes dürfen Verkaufsstellen innerhalb der folgenden Straßenzüge

Zuckerstraße, Steinstraße, Rheingaustraße von Zuckerstraße bis Einmündung Steinweg, Markt, Schlossgasse bis Gersprenzbrücke, sowie Altstadt bis Einmündung Kettelerstraße aus Anlass des „Dieburger Martinsmarktes" am Sonntag 10.11.2024, in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr für den geschäftlichen Verkehr mit Kundinnen und Kunden offengehalten werden.

2. Die Bestimmungen und Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes, des Mutterschutzgesetzes, des Jugendarbeitsschutzgesetzes sowie des Betriebsverfassungsgesetzes bleiben unberührt.

3. Die Allgemeinverfügung tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Dieburger Anzeiger in Kraft.

Begründung:
Aufgrund des § 6 Abs. 1 Satz 1 HLöG sind Gemeinden aus Anlass von Märkten, Messen oder besonderen örtlichen Ereignissen (Anlassereignisse) berechtigt, abweichend von § 3 HLöG die Öffnung von Verkaufsstellen an jährlich bis zu vier Sonn- und Feiertagen freizugeben.

Gegenstand der aktuellen Freigabe ist der Martinsmarkt am Sonntag, den 10.11.2024.

Der traditionelle Dieburger Martinsmarkt findet vom 08.-10.11.2024 bereits zum 38. Mal auf dem Marktplatz, in der Fußgängerzone und den o.g. Straßenzügen sowie im Fechenbachpark statt. Am Martinsmarktwochenende präsentieren mehr als 120 Aussteller den interessierten Besuchern Weihnachtsdekorationen, sonstige Waren des alltäglichen Gebrauchs sowie Kunsthandwerk. Im romantischen Fechenbachpark findet ein Mittelaltermarkt mit Gauklern statt. Tavernen sorgen hier in mittelalterlicher Atmosphäre für das leibliche Wohl der Besucher. Eine der Hauptattraktionen ist das nostalgische Riesenrad am Rathausvorplatz. Es werden wie jedes Jahr ca. 25.000 – 27.000 Besucher erwartet. Insoweit resultiert der erwartete Besucherstrom nicht aus Anlass des verkaufsoffenen Sonntags, sondern aus Anlass der Warenpräsentationen und der vielen Attraktionen auf dem Marktgelände des Dieburger Martinsmarktes. Nicht umsonst wird der Dieburger Martinmarkt auch in folgendem Freizeitführer erwähnt:

Freizeitführer Südhessen (Deutsch) Taschenbuch – 1. April 2013
von Markus Berger, Wartbergverlag

Auch Presseartikel bestätigen dies, wie zum Beispiel dieser Ausschnitt aus dem Dieburger Anzeiger vom 02.11.2022

„…..Mit Blick auf den diesjährigen Markt spricht sie von mehr als 120 Teilnehmern, darunter 16 aus Dieburg. Der Martinsmarkt wird am Freitag (4.) um 15 Uhr am Rathaus eröffnet. Am Samstag (5.) beginnt der Markt um 10 Uhr, am Sonntag (6.) um 11 Uhr. Am Freitag- und Samstagabend ist in der Regel deutlich länger etwas los als „nur“ bis zum offiziellen Ende der Marktzeit um 21 Uhr. Spaß für alle Generationen: Die Attraktionen sind einmal mehr vielfältig, für Besucher aller Generationen ist etwas dabei. Auf der Marktplatz-Bühne musiziert die Eppertshäuser Band Saytensprung, im Park tritt die mittelalterliche Gruppe Tamburo bant Skaldar vor dem Schloss auf. In der Nähe wird man häufig auch den Altheimer Armin Probst antreffen, der sich als Graf von Mauterndorf und Marktvogt gewandet und wieder den historischen Markt koordiniert. Martkplatz auf Münze: Zu den weiteren Attraktionen des 36. Dieburger Martinsmarkt gehören drei Kinderkarussells, das Riesenrad und die historische Münzprägung (diesmal mit einer Marktplatz-Ansicht als Motiv) am Rathaus sowie die Öffnung des historischen Mühlturms am Amtsgericht durch den Heimatverein (Sonntag zwischen 14 und 16 Uhr).
In der Stadtpfarrkirche St. Peter und Paul findet am Sonntag (20 Uhr) das traditionelle Abschlusskonzert statt, diesmal mit dem Dieburger Gospelchor RestaConNoi unter der Leitung von Lothar Oberle und Begleitung einer Band. Der Eintritt ist kostenlos, um eine Spende wird gebeten.“

Die Artikel belegen, dass die Besucher auf Grund des Programms des Martinsmarktes und nicht auf Grund der Sonntagsöffnung so zahlreich nach Dieburg kommen.

Die Ladenöffnung bleibt auf den ausschließlichen Veranstaltungsbereich des Martinsmarktes beschränkt und wird auf Rücksicht des Gottesdienstes in der Stadtkirche auch zeitlich von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr beschränkt. Sowohl der katholische Pfarrer der Pfarrgemeinde als auch der Vorsitzenden des DGB-Stadtverbandes haben gegen die Ladenöffnung in Dieburg keine Bedenken (Artikel aus dem Dieburger Anzeiger vom 08.05.2017).

Hinweis:
Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Freigabeentscheidung haben gemäß § 6 Abs. 3 HLöG keine aufschiebende Wirkung mehr.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach deren Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Magistrat der Stadt Dieburg, Markt 4, 64807 Dieburg schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch soll begründet werden und einen bestimmten Antrag enthalten.

Dieburg, 22.07.2024

Der Magistrat der Stadt Dieburg
Haus, Bürgermeister