Bekanntmachung

Bebauungsplan Nr. 99 "Wohngebiet und Gärten am Messeler Weg"


Betr.: Bauleitplanung der Stadt Dieburg

Bebauungsplan Nr. 99 „Wohngebiet und Gärten am Messeler Weg“ /3. Änderung des Flächennutzungsplanes

hier: Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Im Anschluss an die bestehenden Wohnquartiere am Messeler Weg im Nordwesten des Stadtgebiets wird zur Deckung des Wohnungsbedarfs ein ergänzendes Baugebiet ausgewiesen.

Weiterer Planungsbestandteil ist die Festsetzung von Grünflächen für die Bereitstellung privatgenutzter Gärten.

Zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen für die Gebietsentwicklung sind die Aufstellung eines Bebauungsplanes und eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 15.07.2021 die Beschlüsse für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 99 für den Entwicklungsbereich am Messeler Weg und für

die Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Diese Aufstellungsbeschlüsse werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der vorläufige Geltungsbereich der beiden Bauleitpläne umfasst folgendes Grundstück: Gemarkung Dieburg, Flur 18, Flurstück Nr. 24/1

Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (§ 3 Abs. 1 BauGB) werden die Vorentwürfe der Planunterlagen in der Zeit von Montag, 08.07.2024 bis Freitag, 09.08.2024 im Fachbereich Bauen der Stadt Dieburg im Rathaus, Markt 4 in 64807 Dieburg während der allgemeinen Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung außerhalb dieser Zeiten zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

Die Öffnungszeiten des Rathauses sind:

Montag - Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag: 14:00 bis 17:30 Uhr

Freitag: 8:00 bis 11:30 Uhr

Hierbei wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet; es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben.

Die Vorbereitung und Durchführung der gesetzlichen Beteiligungsschritte wurde einem privaten Planungsbüro (Einschaltung eines Dritten gemäß § 4b Baugesetzbuch) übertragen.

Parallel zur öffentlichen Auslegung werden die Planunterlagen während des o.g. Zeitraums in das Internet eingestellt und können über die Homepage der Stadt Dieburg eingesehen und heruntergeladen werden.  Bitte folgen Sie dem Pfad www.dieburg.de/ Wirtschaft & Stadtentwicklung/ Planen/Bauen/Offenlagen

Die Planunterlagen sind auch auf der Homepage des mit der Planbearbeitung beauftragten Büros eingestellt und können auch dort eingesehen werden. Bitte folgen Sie dem Pfadwww.kubus-group.com/Stadtplanung/Aktuelle Beteiligungsverfahren.

Eine Äußerung der Öffentlichkeit zur Planung ist innerhalb des oben genannten Zeitraumes elektronisch beim Fachbereich Bauen der Stadt Dieburg (E-Mail-Adresse: bauen@dieburg.de)möglich. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen schriftlich der Stadt beim Magistrat der Stadt Dieburg, Markt 4, 64807 Dieburg oder im Rahmen einer Einsichtnahme zur Niederschrift abzugeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und Abs. 1e der Datenschutz-

Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.


Übersichtskarte: Lage des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 99 „Wohngebiet und Gärten am Messeler Weg“ Quelle: geoportal hessen.de

Dieburg, den 04.07.2024

Der Magistrat
der Stadt Dieburg

Frank Haus, Bürgermeister