Bekanntmachung

Bauleitplanung der Stadt Dieburg, Bebauungsplan Nr. 103 „Auf der Leer/Albinistraße“ 


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Dieburg hat in ihrer Sitzung am 16.09.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 103 „Auf der Leer / Albinistraße“ sowie die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behördenbeteiligung gemäß § 13a Abs. 2 BauGB i. V. m § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Räumlicher Geltungsbereich: Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst in der Flur 18 der Gemarkung Dieburg die Flurstücke 356, 357, 358/1, 359/2, 359/3, 360/1, 360/3, 360/4, 360/5, 368, 369/4 und 370/9.   



Übersichtskarte: Lage des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 103 „Auf der Leer / Albinistraße“ Quelle: Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation

Der Entwurf des Bebauungsplans kann mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf der Internetseite der Stadt Dieburg im PDF-Format und über das zentrale Internetportal für die Bauleitplanung des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) eingesehen werden.

Bitte folgen Sie dem Pfad
www.dieburg.de -Wirtschaft & Stadtentwicklung - Planen & Bauen - Offenlagen

Zusätzlich liegen die Planunterlagen in der Zeit vom
Mittwoch, 02.10.2024 bis einschließlich Freitag, 01.11.2024
im Fachbereich Bauen der Stadt Dieburg im Rathaus, Markt 4 in 64807 Dieburg während der allgemeinen Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht aus.

Die Öffnungszeiten des Rathauses sind:
Montag - Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag: 8:00 bis 11:30 Uhr

Die Öffentlichkeit kann sich gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und während des Zeitraumes der Veröffentlichung im Internet zur Planung äußern. Jedermann hat das Recht, die Planungen während des Veröffentlichungszeitraums einzusehen und kann über den Inhalt Auskunft verlangen.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung elektronisch beim Fachbereich Bauen der Stadt Dieburg (E-Mail-Adresse: bauen@dieburg.de) abgegeben werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen schriftlich beim Magistrat der Stadt Dieburg, Markt 4, 64807 Dieburg oder beim Fachbereich Bauen der Stadtverwaltung im Rahmen einer Einsichtnahme zur Niederschrift abzugeben.

Hinweis auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Die Stadt Dieburg hat die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB auf die Planungsgruppe Darmstadt, Alicenstraße 23, 64293 Darmstadt übertragen. Das Ingenieurbüro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.

Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit dieser Verarbeitung erklären Sie sich mit Abgabe einer Stellungnahme einverstanden. Sie willigen ein, dass die Stadt Dieburg oder das o.g. Planungsbüro Ihnen postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie sind gemäß Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Stadt Dieburg oder das o.g. Planungsbüro um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß Art. 17 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber der Stadt Dieburg oder von dem o.g. Planungsbüro die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

Dieburg, den 25.09.2024
Der Magistrat der Stadt Dieburg

Frank Haus, Bürgermeister