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Bekanntmachung
Erste Änderungssatzung zur Gebührensatzung
Aufgrund der §§ 5, 19, 51 Nr. 6 Hessische Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93) und der §§ 1 bis 5a und 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 24. März 2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20.07.2023 (GVBl. S. 582), sowie § 3 der Badeordnung für das Ludwig-Steinmetz-Bad hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Dieburg in ihrer Sitzung am 18.04.2024 folgende erste Änderungssatzung zur Gebührensatzung für das „Ludwig-Steinmetz-Bad“ der Stadt Dieburg beschlossen:
Artikel 1
§ 1 erhält folgende neue Fassung:
Für die Benutzung des „Ludwig-Steinmetz-Bades“ werden folgende Eintrittspreise festgesetzt:
Tageskarte Der Erwerb einer Tageskarte berechtigt dazu am Tag des |
|
Erwachsene | 2,50 € |
Ermäßigte Tageskarte Schüler/Schülerinnen, Auszubildende, Studenten/Studentinnen, | 1,50 € |
Tagesfamilienkarten (max. 2 in einem Haushalt lebende Erwachsene und | 5,50 € |
Schulklassen und Vereine zahlen bei Besuch im geschlossenen Verband pro | 10,00 € |
Feierabendkarte Der Erwerb der Feierabendkarte berechtigt dazu am Tag des Erwerbs |
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Erwachsene | 1,50 € |
Ermäßigte Feierabendkarte Schüler/Schülerinnen, Auszubildende, Studenten/Studentinnen, | 1,00 € |
Kinder im Alter von 0-6 Jahren, | Freier Eintritt |
Artikel 2
Diese Änderungssatzung tritt am 01.06.2024 in Kraft, sie tritt am 30.09.2024 außer Kraft.
Dieburg, 08.05.2024
Frank Haus
Bürgermeister
Ausfertigungsvermerk:
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem/den hierzu ergangenen Beschluss/Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Dieburg, den 08. Mai 2024
Der Magistrat der Stadt Dieburg
gez. Frank Haus
Bürgermeister