Bekanntmachung

Erste Änderungssatzung zur Gebührensatzung


Aufgrund der §§ 5, 19, 51 Nr. 6 Hessische Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93) und der §§ 1 bis 5a und 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 24. März 2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20.07.2023 (GVBl. S. 582), sowie § 3 der Badeordnung für das Ludwig-Steinmetz-Bad hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Dieburg in ihrer Sitzung am 18.04.2024 folgende erste Änderungssatzung zur Gebührensatzung für das „Ludwig-Steinmetz-Bad“ der Stadt Dieburg beschlossen:

Artikel 1

§ 1 erhält folgende neue Fassung:

Für die Benutzung des „Ludwig-Steinmetz-Bades“ werden folgende Eintrittspreise festgesetzt:

Tageskarte

Der Erwerb einer Tageskarte berechtigt dazu am Tag des
Erwerbs das Schwimmbad einmal zu besuchen.

 

Erwachsene

2,50 €

Ermäßigte Tageskarte

Schüler/Schülerinnen, Auszubildende, Studenten/Studentinnen,
Schwerbehinderte ab einem GdB von 50%, Leistende eines
anerkannten Freiwilligendienstes, Inhaber/innen der Ehrenamtskarte
oder der Jugendleiterkarte, Mitglieder des THW und Bundewehr Soldaten im
freiwilligen Wehrdienst soweit wohnhaft in Dieburg jeweils gegen Vorlage
des Ausweises, Bezieher von Sozialleistungen gem. SGB II und SGB XII

1,50 €

Tagesfamilienkarten (max. 2 in einem Haushalt lebende Erwachsene und
Minderjährige im Alter von 6-18 Jahren bei Nachweis des gleichen Haushalts
aller Minderjährigen)

5,50 €

Schulklassen und Vereine zahlen bei Besuch im geschlossenen Verband pro
Verband

10,00 €

 

Feierabendkarte

Der Erwerb der Feierabendkarte berechtigt dazu am Tag des Erwerbs
das Schwimmbad ab 17.30 Uhr einmal zu besuchen.

 

Erwachsene

1,50 €

Ermäßigte Feierabendkarte

Schüler/Schülerinnen, Auszubildende, Studenten/Studentinnen,
Schwerbehinderte ab einem GdB von 50%, Leistende eines anerkannten
Freiwilligendienstes, Inhaber/innen der Ehrenamtskarte oder der
Jugendleiterkarte,
Mitglieder des THW und Bundewehr Soldaten im freiwilligen Wehrdienst
soweit wohnhaft in Dieburg jeweils gegen Vorlage des Ausweises, Bezieher von
Sozialleistungen gem. SGB II und SGB XII

1,00 €

 

Kinder im Alter von 0-6 Jahren,
Mitglieder der Einsatzabteilungen,
Jugendfeuerwehren, Kinderfeuerwehren,
der Ehren- und Altersabteilung der Freiwilligen Feuerwehren Dieburg
und Groß-Zimmern.
Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit einem Vermerk „B“
Aktive ehrenamtliche Rettungssanitäter des DRK Ortsverein Dieburg und
Rettungsschwimmer des DLRG Ortsverbandes Dieburg e.V.

Freier Eintritt

 Artikel 2
Diese Änderungssatzung tritt am 01.06.2024 in Kraft, sie tritt am 30.09.2024 außer Kraft.

Dieburg, 08.05.2024

Frank Haus
Bürgermeister

 

Ausfertigungsvermerk:
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem/den hierzu ergangenen Beschluss/Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Dieburg, den 08. Mai 2024

Der Magistrat der Stadt Dieburg
gez. Frank Haus
Bürgermeister