Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Stadt Dieburg für das Haushaltsjahr 2024


Aufgrund der § 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93) hat die Stadtverordnetenversammlung am 18.04.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

im Ergebnishaushalt 2024 

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

40.836.808 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

50.068.359 €

mit einem Saldo von

-9.231.551 €

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

551.741 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 €

mit einem Saldo von

551.741 €

mit einem Fehlbedarf von

8.679.810 €

im Finanzhaushalt 2024

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf

-5.299.203 €

mit dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

4.406.918 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

13.779.337 €

mit einem Saldo von

-9.372.419 €

 

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

9.360.000 €

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

1.023.350 €

mit einem Saldo von

8.336.650 €


mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres

von

6.334.972 €

festgesetzt.


§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf

9.360.000 Euro

festgesetzt.

 

§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2024 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf

2.600.000,00 €

festgesetzt.

 

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

2.000.000 €

festgesetzt.

 

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

Haushaltsjahr 2024

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf

450 v.H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

450 v.H.

2. Gewerbesteuer auf

380 v.H.

 

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.


§ 7

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans am 18.04.2024 beschlossene Stellenplan.

Für das Haushaltsjahr 2024 gilt eine Wiederbesetzungssperre in allen Produktbereichen. Jede Neubesetzung einer Stelle ist durch einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zu autorisieren.

 

§ 8

(1) Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 HGO gelten

A. im Ergebnishaushalt bis zu einem Betrag von 10.000,00 Euro je Buchungsstelle und bei Beträgen darüber hinaus bis zu 10 % des jeweiligen Haushaltsansatzes
B. im Finanzhaushalt bis zu einem Betrag von 30.000,00 Euro je Buchungsstelle und bei Beträgen darüber hinaus bis zu 10 % des jeweiligen Haushaltsansatzes als unerheblich.

In diesen Fällen wird der Magistrat ermächtigt, die Genehmigung zur Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen zu erteilen; er hat die Stadtverordnetenversammlung davon alsbald in Kenntnis zu setzen.

(2) Beträge nach Ziffer 1 bis zur Höhe von 5.000,00 Euro werden vom Bürgermeister genehmigt; er hat den Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung hiervon alsbald in Kenntnis zu setzen.

(3) Der erhebliche Umfang bisher nicht veranschlagter oder zusätzlicher Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne von § 98 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 1 HGO wird auf 2 % der Aufwendungen des Ergebnishaushaltes und 5 % der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit des Finanzhaushaltes festgesetzt.

 

Dieburg, den 29.04.2024

Der Magistra der Stadt Dieburg
gez.
Haus, Bürgermeister

 

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 97a HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

Der Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Dieburg, 26. Juni 2024
- Kommunalaufsicht -
Az.: 240.1 051 901-10 04 pa

Genehmigung

Hiermit genehmige ich gemäß § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)

1. die Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO für den Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2024 der Stadt Dieburg;

2. in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO den in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Dieburg für das Haushaltsjahr 2024 festgesetzten Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von

9.360.000 €

(in Worten: Neun Millionen dreihundertsechzigtausend Euro)

unter dem Vorbehalt, dass die Aufnahme des über 2.000.000 € hinausgehenden Betrags — somit eines Anteils von 7.360.000 € — meiner gesonderten Genehmigung nach § 103 Abs. 4 Nr. 2 HGO (Einzelgenehmigung) bedarf;

3. in Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO den in § 3 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von

2.600.000 €

(in Worten: Zwei Millionen sechshunderttausend Euro);

4. in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO den in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von

2.000.000 €

(in Worten: Zwei Millionen Euro).

gez.
Klaus Peter Schellhaas
Landrat

Weiterhin wird der Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Dieburg, der dem Haushaltsplan 2024 der Stadt Dieburg als Anlage beigefügt ist, hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 115 Abs. 3 i.V.m. §103 Abs. 2 HGO erforderlichen Genehmigungen sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

Der Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Dieburg. 26. Juni 2024
-Kommunalaufsicht-
Az.: 240.1 051 901-10 04 pa

Genehmigung

Hiermit genehmige ich

1. den im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs der Stadt Dieburg „Abwasserbeseitigung Dieburg“ für das Wirtschaftsjahr 2024 festgesetzten Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von

2.000.000 €

(in Worten: Zwei Millionen Euro)

gemäß § 115 Abs. 3 in Verbindung mit § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO);

2. den im vorgenannten Wirtschaftsplan festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von

640.000 €

(in Worten: Sechshundertvierzigtausend Euro)

gemäß § 115 Abs. 3 in Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO.

gez.
Klaus Peter Schellhaas
Landrat

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Stadt Dieburg für das Haushaltsjahr 2024 sowie der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Dieburg für das Wirtschaftsjahr 2024 liegen zur Einsichtnahme vom 01.07.2024 bis 09.07.2024 im Rathaus der Stadt Dieburg, Markt 4, 64807 Dieburg in Zimmer 113, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:

Montag bis Mittwoch von

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr,

Donnerstag von

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

 

14:00 Uhr bis 17:30 Uhr und

Freitag von

08:00 Uhr bis 11:30 Uhr


Dieburg, den 27.06.2024

Der Magistrat der Stadt Dieburg
gez.
Haus, Bürgermeister