Bauen

Offenlage der Stadt Dieburg

Bauleitplanung der Stadt Dieburg - Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Holzhäuser Weg 5", Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Dieburg hat in ihrer Sitzung am 06.03.2023 zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nachverdichtung des Grundstücks im Holzhäuser Weg 5 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP49 "Holzhäuser Weg 5" gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m § 12 BauGB aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Dieburg hat in ihrer Sitzung am 21.11.2024 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Holzhäuser Weg 5" gebilligt und den Beschluss über die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs gefasst. Der Veröffentlichungsbeschluss wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich liegt rund 500 m westlich des historischen Stadtzentrums und grenzt südlich an den Holzhäuser Weg an. Er hat eine Größe von rund 1.600 m2 und besteht aus den Flurstücken 474/1, 473/4, und 470/3 (teilw.) der Flur 18 sowie 1045/1 der Flur 1. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist in der nachfolgenden Plandarstellung gekennzeichnet.

Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans VEP49 "Holzhäuser Weg 5", Kartengrundlage: Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation

Der Vorhabenträger beabsichtigt, in der Nähe des Dieburger Stadtzentrums Wohnraum zu schaffen. Die drei zusammenhängenden Flurstücke sollen hierfür in drei Baugrundstücke aufgeteilt und ein Erschließungsweg für die beiden rückwärtigen Grundstücke angelegt werden. Die Stadt Dieburg befürwortet die Erschließung der rückwärtigen Fläche für Wohnnutzungen, da die Fläche sehr zentrumsnah liegt und an die vorhandene öffentliche Erschließung auf kurzem Wege angebunden werden kann.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird abgesehen von: der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 BauGB, welcheArten umweltbezogener Informationen verfügbar sind. Zur sachgerechten Ermittlung des umweltbezogenen Untersuchungsbedarfs erfolgte eine frühzeitige Beteiligung einzelner Fachbehörden.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans VEP49 „Holzhäuser Weg 5" beinhaltet
folgende Planunterlagen:
- Abgrenzung des Geltungsbereichs
- Planzeichnung
- Vorhaben- und Erschließungsplan
- Textliche Festsetzungen
- Begründung
- Baugrundvorgutachten als Anlage zur Begründung
- Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung zu den Themen Grundwasser, Oberflächengewässer, Abwasser und anlagenbezogener Gewässerschutz, Gewässer- und Bodenschutz, Bodendenkmäler, Artenschutz, Altlasten, Erneuerbare Energien, Abwasser und Niederschlagswasser.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans VEP49 "Holzhäuser Weg 5" ist während der Veröffentlichungsfrist in der Zeit vom 16. Dezember 2024 bis einschließlich zum 24. Januar 2025 hier einsehbar.

Zusätzlich liegen die Planunterlagen innerhalb der oben genannten Veröffentlichungsfrist im Fachbereich Bauen der Stadt Dieburg im Rathaus, Markt 4 in 64807 Dieburg während der allgemeinen Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht aus.
Die Öffnungszeiten des Rathauses sind:
- Montag - Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr
- Donnerstag: 14:00 bis 17:30 Uhr
- Freitag: 8:00 bis 11:30 Uhr

Während der Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen elektronisch an bauen@dieburg.de abgegeben werden. Bei Bedarf können sie auch schriftlich oder zur Niederschrift an den Fachbereich Bauen der Stadt Dieburg im Rathaus, Markt 4 in 64807 Dieburg abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung wurde gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unter https://www.dieburg.de/rathaus-politik/mitteilungen-der-stadt/amtliche-bekanntmachungen/ in das Internet eingestellt.

Die Planunterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes unter https://bauleitplanung.hessen.de zugänglich.

Unterlagen

Hinweis auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)", welches der Veröffentlichung
beiliegt.

Zur Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens kann die Gemeinde gem. § 4b BauGB Teile des Verfahrens auf private Dritte übertragen. Es wird hiermit darüber informiert, dass die Stadt Dieburg von dieser Möglichkeit durch Beauftragung des Ingenieurbüros Kaczmarek Städtebau und Stadtplanung, Darmstadt, Gebrauch gemacht hat.

Dieburg, den 10.12.2024
Der Magistrat der Stadt Dieburg
Frank Haus, Bürgermeister