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Bauen
Offenlage der Stadt Dieburg
Bauleitplanung der Stadt Dieburg - Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Max-Planck-Straße 71", Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Dieburg hat in ihrer Sitzung am 04.07.2024 zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nachverdichtung des Grundstücks in der Max-Planck-Straße 71 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP50 "Max-Planck-Straße 71" gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m § 12 BauGB aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Dieburg hat in ihrer Sitzung am 21.11.2024 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Max-Planck-Straße 71" gebilligt und den Beschluss über die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs gefasst. Der Veröffentlichungsbeschluss wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich liegt rund 1 km südöstlich des historischen Stadtzentrums und grenzt westlichan die Max-Planck-Straße an. Er hat eine Größe von rund 1.700 m2 und besteht aus den Flurstücken 316/2 und 313/1 (teilw.) der Flur 12. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist in der nachfolgenden Plandarstellung gekennzeichnet.
Der Vorhabenträger beabsichtigt, in der Nähe des Dieburger Stadtzentrums Wohnraum zu schaffen. Das bestehende Wohngebäude an der Straße soll abgebrochen werden, damit auf dem Grundstück zwei Mehrfamilienhäuser mit gemeinsamer Tiefgarage Platz finden.
Die Stadt Dieburg befürwortet die Erschließung der Fläche für weitere Wohnnutzungen, da die Fläche zentrumsnah
liegt und auf die vorhandene städtische Infrastruktur zurückgreifen kann.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird abgesehen von: der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind. Zur sachgerechten Ermittlung des umweltbezogenen Untersuchungsbedarfs erfolgte eine frühzeitige Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde sowie mit der Bodendenkmalbehörde.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans VEP50 "Max-Planck-Straße 71" beinhaltet
folgende Planunterlagen:
- Abgrenzung des Geltungsbereichs
- Planzeichnung
- Vorhaben- und Erschließungsplan
- Textliche Festsetzungen
- Begründung
- Artenschutzfachliche Potenzialanalyse
- Archäologische Untersuchung
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans VEP50 "Max-Planck-Straße 71" ist während der Veröffentlichungsfrist in der Zeit vom 16. Dezember 2024 bis einschließlich zum 24. Januar 2025 hier einsehbar.
Zusätzlich liegen die Planunterlagen innerhalb der oben genannten Veröffentlichungsfrist im Fachbereich Bauen der Stadt Dieburg im Rathaus, Markt 4 in 64807 Dieburg während der allgemeinen Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht aus.
Die Öffnungszeiten des Rathauses sind:
- Montag - Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr
- Donnerstag: 14:00 bis 17:30 Uhr
- Freitag: 8:00 bis 11:30 Uhr
Während der Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen elektronisch an bauen@dieburg.de abgegeben werden. Bei Bedarf können sie auch schriftlich oder zur Niederschrift an den Fachbereich Bauen der Stadt Dieburg im Rathaus, Markt 4 in 64807 Dieburg abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung
über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung wurde gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unter https://www.dieburg.de/rathaus-politik/mitteilungen-der-stadt/amtliche-bekanntmachungen/ in das Internet eingestellt.
Die Planunterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes unter https://bauleitplanung.hessen.de zugänglich.
Unterlagen
- Vorhabenbezogener Bebeauungsplan Max-Planck-Straße 71a - Festsetzung
- Vorhabenbezogener Bebeauungsplan Max-Planck-Straße 71a - Begründung
- Vorhabenbezogener Bebeauungsplan Max-Planck-Straße 71a - Geltungsbereich
- Vorhabenbezogener Bebeauungsplan Max-Planck-Straße 71a - Planzeichnung
- Vorhabenbezogener Bebeauungsplan Max-Planck-Straße 71a - Artenschutzfachliche Potentialanalyse
- Vorhabenbezogener Bebeauungsplan Max-Planck-Straße 71a - Archäologische Untersuchung
Hinweis auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz.
Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)", welches der Veröffentlichung beiliegt.
Zur Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens kann die Gemeinde gem. § 4b BauGB Teile des Verfahrens auf private Dritte übertragen. Es wird hiermit darüber informiert, dass die Stadt Dieburg von dieser Möglichkeit durch Beauftragung des Ingenieurbüros Kaczmarek Städtebau und Stadtplanung, Darmstadt, Gebrauch gemacht hat.
Dieburg, den 10.12.2024
Der Magistrat der Stadt Dieburg
Frank Haus, Bürgermeister