Bauen

Offenlage der Stadt Dieburg

Bauleitplanung der Stadt Dieburg Bebauungsplan Nr. 97 „Zwischen Aschaffenburger Straße-Ringstraße-Häfnerweg-Altstadt"

Die gewerbliche Nutzung des Herstellers Mercedes Benz auf dem Grundstücks Aschaffenburger Straße 1 ist aufgegeben worden. Aufgrund der stadtsensiblen Lage wird eine gewerbliche Nutzung an diesem Standort zukünftig ausgeschlossen. Das Gelände bietet Potenzial für eine höherwertige, innenstadtnahe Nutzung.

Das Ziel der städtebaulichen Planung ist es, die durch gewerbliche Nutzungen aufgebrochenen Blockrandstrukturen wiederherzustellen und das ortstypische Siedlungsbild zu erhalten. In den zentralen Bereichen des Quartiers sollen Rahmenbedingungen für die Wohnnutzung geschaffen werden, um modernen und attraktiven Wohnraum am Rande der Altstadt zu entwickeln.

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für die angestrebte städtebauliche Entwicklung und Nachverdichtung ist die Aufstellung des Bebauungsplans erforderlich. Die Aufstellung des Bebauungsplans der Innenentwicklung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 13a BauGB.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Dieburg hat in ihrer Sitzung am 21.11.2024 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 97 „Zwischen Aschaffenburger Straße-Ringstraße-Häfnerweg-AltstadtC, sowie die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behördenbeteiligung gemäß § 13a Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplans kann mit der Begründung gemäß § 13a Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB während der Auslegungsfrist auf der Internetseite der Stadt Dieburg im PDF-Format und über das zentrale Internetportal für die Bauleitplanung des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) eingesehen werden. 

Die Planunterlagen sind auch auf der Homepage des mit der Planbearbeitung beauftragten Büros eingestellt und können auch dort eingesehen werden. Bitte folgen Sie dem Pfad

www.kubus-group.com"Stadtplanung"Aktuelle Beteiligungsverfahren.

Der Entwurf des Bebauungsplans „Zwischen Aschaffenburger Straße-Ringstraße-Häfnerweg-Altstadt“ wird zusätzlich mit Begründung in der Zeit von

Montag, 16.12.2024 bis Freitag, 24.01.2025

im Fachbereich Bauen der Stadt Dieburg im Rathaus, Markt 4 in 64807 Dieburg während der allgemeinen Öffnungs-zeiten zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

Die Öffnungszeiten des Rathauses sind:

Montag - Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag: 8:00 bis 11:30 Uhr

Hierbei wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet; es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben. 

Die Vorbereitung und Durchführung der gesetzlichen Beteiligungsschritte wurde einem privaten Planungsbüro (Einschaltung eines Dritten gemäß § 4b Baugesetzbuch) übertragen.

Eine Äußerung der Öffentlichkeit zur Planung ist innerhalb des oben genannten Zeitraumes elektronisch beim Fachbereich Bauen der Stadt Dieburg (E-Mail-Adresse: bauen@dieburg.de) möglich. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen schriftlich der Stadt beim Magistrat der Stadt Dieburg, Markt 4, 64807 Dieburg oder im Rahmen einer Einsichtnahme zur Niederschrift abzugeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und Abs. 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.

Übersichtskarte: Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 97 „Zwischen Aschaffenburger Straße-Ringstraße-Häfnerweg-Altstadt“


Unterlagen



Hinweis auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)", welches der Veröffentlichung
beiliegt.

Zur Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens kann die Gemeinde gem. § 4b BauGB Teile des Verfahrens auf private Dritte übertragen. Es wird hiermit darüber informiert, dass die Stadt Dieburg von dieser Möglichkeit durch Beauftragung des Ingenieurbüros Kaczmarek Städtebau und Stadtplanung, Darmstadt, Gebrauch gemacht hat.

 

Dieburg, den 10.12.2024

Der Magistrat der Stadt Dieburg

 

Frank Haus

Bürgermeister