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Bürgermeisterwahl 2023
Bürgermeisterwahl 2023 am 12.03.2023 – Briefwahlunterlagen ab 30.01. anfordern
Die wahlberechtigten Einwohner*innen Dieburgs können ab dem 30.01.2023 ihren Antrag auf Briefwahl für die Bürgermeisterwahl am 12. März 2023 stellen.
Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen für die Briefwahl zur Verfügung:
Briefwahlunterlagen direkt online anfordern
Online Beantragung der Briefwahlunterlagen
Hier können Sie ihre Briefwahlunterlagen online beantragen. Die Beantragung eines Wahlscheins ist vom 30.01. bis 08.03.2023 möglich.
ZUm Wahlschein-Antrag
Briefwahlunterlagen mit der Wahlbenachrichtigung beantragen
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist der Briefwahlantrag bereits aufgedruckt. Sie müssen diesen nur noch ausfüllen, unterschreiben und an uns zurücksenden.
Sie erhalten dann die Briefwahlunterlagen per Post zugesandt.
Zustellung
Ihr Antrag in Papierform erreicht uns per Post (bitte ausreichend frankieren!) oder per Telefax
Magistrat der Stadt Dieburg
-Wahlamt-
Markt 4
64807 Dieburg
Telefon: 06071 2002 120 oder 2002 121
Telefax: 06071 2002 100
Briefwahlunterlagen formlos per E-Mail beantragen
Sie können den Antrag auch formlos stellen (Emailadresse: wahl@dieburg.de). Auch hier bitte nicht vergessen die Wahlbezirksnummer und die Wählerverzeichnisnummer,
sowie ihre komplette Anschrift anzugeben. (Die Informationen finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.)
Wählen im Briefwahllokal (ohne Termin möglich)
In der Zeit vom 30.01.2023 bis zum 11.03.2023, jeweils zu den Servicezeiten des Rathauses (Montag bis Mittwoch 8.00 bis 12.00 Uhr, Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr und 14. bis 17.30 Uhr, Freitag 8.00 bis 11.30 Uhr und einmalig am Freitag, 10.03. von 08.00 -13.00 Uhr und am Samstag, 11.03. von 09.00-12.00 Uhr, richten wir ein Briefwahllokal im Rathaus ein. Dort können sie schon vor dem Wahlsonntag ihre Stimme abgeben. Wenn sie dieses Angebot nutzen wollen, bringen sie bitte ihren Personalausweis und ihre Wahlbenachrichtigung mit. Das Briefwahllokal befindet sich im Rathaus, Zimmer 120 und 121, Markt 4, Erdgeschoss.
Allgemeine Hinweise:
Wahlberechtigte erhalten auf schriftlichen Antrag einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen.
Eine Antragstellung per Telefon ist nicht zulässig.
Wer den Briefwahlantrag für eine andere wahlberechtigte Person stellen will, benötigt eine schriftliche Vollmacht.