- Rathaus & Politik
- Leben & Erleben
- Nachhaltigkeit
- Wirtschaft & Stadtentwicklung
sicherheit & Ordnung
Mit Abstand sicher unterwegs in Dieburg
Knappe Überholvorgänge, zu wenig Abstand: Viele Fahrradfahrer können ein leidliches Lied davon singen, wie sich Unsicherheit im Straßenverkehr anfühlt. Auch in Dieburg. „Wir bekommen im Rathaus immer wieder Hinweise von Bürgern, dass sich Radfahrer beim Befahren der Straßen unsicher fühlen, weil der Mindestabstand beim Überholen durch Pkw oft nicht eingehalten wird.“, erklärt Mirco Beckmann vom Ordnungsamt der Stadt. Vor allem Hauptstraßen wie die Aschaffenburger, Frankfurter oder Groß-Umstädter Straße seien bei Radfahrern nicht besonders beliebt. Auch wenn teilweise ein Fahrradschutzstreifen vermeintlich mehr Sicherheit für die radelnden Verkehrsteilnehmer bietet. Doch auch zum besagten Streifen muss genügend Abstand eingehalten werden, damit keine gefährlichen Situationen entstehen.
Generell ist das Einhalten des notwendigen Mindestabstands gesetzlich eindeutig geregelt – und zwar in Paragraph 5, Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung, die 2020 novelliert wurde. Demnach müssen Autofahrer innerorts einen Mindestabstand von 1,5 Metern beim Überholen von anderen Verkehrsteilnehmern, die zu Fuß, mit dem E-Roller oder mit dem Rad unterwegs sind, einhalten. Außerorts sind es sogar 2 Meter. „Ist das nicht möglich, etwa weil der Ausfahrer ansonsten auf die Gegenfahrbahn gerät, besteht Überholverbot“, stellt Mirco Beckmann klar. Dann gilt es, so lange hinter dem Radfahrer zu bleiben, bis ein gefahrloses Vorbeifahren mit ausreichendem Abstand möglich ist.
Auch die neue Landeskampagne des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen setzt sich unter dem Motto „Mit Abstand sicher unterwegs“ für die Stärkung der Verkehrssicherheit in hessischen Kommunen ein. Mit interaktiven Angeboten bietet sie Gelegenheiten für alle Bürgerinnen und Bürger, das eigene Wissen rund um Überholabstand und weitere Verkehrsregeln auf die Probe zu stellen. Auch die Stadt Dieburg hatte beim Fahrradaktionstag am 13. Mai vor der Kirche St. Peter und Paul auf die Kampagne und den notwenigen 1,5 Meter-Abstand hingewiesen.
Damit man sich den richtigen Abstand gut merken und ihn auch sicher anwenden kann, ruft die Kampagne außerdem zum landesweiten Kreativ-Wettbewerb auf: Wer sich künstlerisch mit dem Thema auseinandersetzt, hat die Chance auf Wertgutscheine für einen Fahrrad-Onlinehandel. Nicht nur die Einzelpersonen und Teams können gewinnen, auch die Kommune mit den meisten Einreichungen profitiert und gewinnt eine Fahrrad-Reparatursäule. Wer sein Wissen um Verkehrsregeln testen und erweitern will, kann hierfür das Quiz auf der Kampagnen-Website www.mit-abstand.de nutzen. Außerdem wurden für die Kampagne kreativ gestaltete Postkarten und eine Faltkarte mit integriertem Wimmelbild entworfen, die spielerisch das Wissen rund um Verkehrsregeln und den 1,5 Meter-Überholabstand auffrischen. Eine Auswahl davon liegt im Dieburger Rathaus zum Mitnehmen aus.
Hintergrund:
Mit der StVO-Novelle aus dem Jahr 2020 sind weitere Regeln für das richtige Verhalten im Straßenverkehr in Kraft getreten. Dazu gehört der Mindestüberholabstand, denn beim Überholen entstehen Luftverwirbelungen und Sogeffekte – diese können andere Verkehrsteilnehmer aus dem Gleichgewicht bringen und sogar auf die Fahrbahn ziehen. Außerdem können Radfahrer aufgrund von Schlaglöchern, Seitenwind oder der natürlichen Pendelbewegung des Fahrrads nicht immer eine schmale Ideallinie einhalten. Damit Unebenheiten wie etwa Schlaglöcher problemlos umfahren werden können und auch das Ausbalancieren eines Windstoßes die Radler nicht in Gefahr bringt, ist es wichtig, dass ein ausreichender Mindestabstand beim Überholen eingehalten wird. Durch die StVO-Novelle 2020 wird ein Überholabstand von 1,5 Metern (innerorts) und 2 Metern (außerorts) zwischen Kraftfahrzeugen und anderen Verkehrsteilnehmern festgeschrieben.
Liegen im Dieburger Rathaus zum Mitnehmen aus: Innerhalb der Landeskampagne „Mit Abstand sicher unterwegs“ wurden kreative Postkarten gestaltet, die den 1,5 Meter-Abstand verdeutlichen sollen. Bilder: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen