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Ehrenamt
Schöffinnen und Schöffen und Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für ordentliche Gerichte gesucht
Die Amtszeit der derzeit tätigen ehrenamtlichen Schöffinnen/Schöffen und Jugendschöffen an den ordentlichen Gerichten (Amtsgerichte, Landgerichte) endet mit Ablauf des Jahres 2023.
Das Gerichtsverfassungsgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/gvg/) (§ 36) sieht vor, dass die Gemeinden alle fünf Jahre (Wahlzeit der Schöffinnen/Schöffen) Listen mit Interessierten erstellen und dem Amtsgericht zur Wahl vorlegen. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Sie muss Geburtsnamen, Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Beruf der vorgeschlagenen Personen enthalten. Über die Liste der uns vorliegenden Bewerbungen beschließt dann die Stadtverordnetenversammlung. Dieser Beschluss bedeutet lediglich, dass über die dem Amtsgericht vorzulegende Liste befunden wird. Erst der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Dieburg befindet dann, wer als Schöffin/Schöffe bestellt wird. Anschließend liegt diese Liste zur Einsicht aller für eine Woche in der Stadtverwaltung aus. In einer öffentlichen Bekanntmachung wird über den Zeitraum der Auslegung rechtzeitig hingewiesen.
Die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen werden auf Vorschlag des Jugendhilfeausschusses beim Landkreis Darmstadt-Dieburg dem zuständigen Amtsgericht benannt.
Die Voraussetzungen, die die Bewerberinnen und Bewerber um das Amt einer Schöffin oder eines Schöffen erfüllen müssen, sind im Gerichtsverfassungsgesetz (§ 31 bis § 35) geregelt.
Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsfrist für Schöffinnen und Schöffen in der Stadt Dieburg am 14.04.2023 endet!
Die Bewerbungsfrist für die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen endet am 24. März 2023.
Danach eingereichte Bewerbungen können nicht mehr in der Vorschlagsliste berücksichtigt werden!
Nachfolgend haben wir Ihnen Informationen rund um die Bewerbung und Besetzung der Schöffen zusammengestellt. Bitte beachten Sie, dass die Links teilweise auf externe Internetseiten verweisen. Wir weisen darauf hin, dass wir für die dort dargestellten Informationen keine Haftung übernehmen.
Broschüre des Landes Hessen: https://justizministerium.hessen.de/infomaterial/Leitfaden-fuer-Schoeffinnen-und-Schoeffen
Internetseite: http://www.schoeffen-hessen.de
Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6ffe_(ehrenamtlicher_Richter)
Gerichtsverfassungsgesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/gvg/
Nähere Informationen zum Schöffenamt erhalten Sie direkt bei den Gerichten.
Zuständig bei der Stadtverwaltung für die Aufstellung der Vorschlagsliste der Stadt Dieburg ist der Fachdienst Allgemeine Verwaltung.
Kontaktdaten:
Magistrat der Stadt Dieburg
-Allgemeine Verwaltung-
Markt 4
64807 Dieburg
Ansprechpartner:
Herr Accaino, Telefon 06071 2002 228
Frau Fröhlich, Telefon 06071 2002 226