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Europawahl 2024
Europawahl 2024 – Ab 29.04. kann per Briefwahl gewählt werden
Die wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner Dieburgs können ab dem 29.04.2024 ihren Antrag auf Briefwahl für die Europawahl am 09. Juni 2024 stellen.
Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen für die Briefwahl zur Verfügung:
Briefwahlunterlagen direkt online anfordern
Hier können Sie ihre Briefwahlunterlagen online beantragen. Die Beantragung eines Wahlscheins ist vom 29.04. 00:00 Uhr bis 05.06.2024 23:59 Uhr möglich.
ZUm Briefwahl-Antrag
Briefwahlunterlagen mit der Wahlbenachrichtigung beantragen
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist der Briefwahlantrag bereits aufgedruckt. Sie müssen diesen nur noch ausfüllen, unterschreiben und an uns zurücksenden.
Sie erhalten dann die Briefwahlunterlagen per Post zugesandt.
Wir empfehlen, die Unterlagen bis 29.05.2024 zu den unten aufgeführten Möglichkeiten zu beantragen (Postlaufzeiten). Ihr roter Wahlbrief muss bis 09.06.2024 18:00 Uhr im Rathaus Dieburg abgegeben sein, damit Ihre Stimme gezählt wird.
Ihr Antrag in Papierform erreicht uns per Post (bitte ausreichend frankieren!) oder per Telefax:
Magistrat der Stadt Dieburg
-Wahlamt-
Markt 4
64807 Dieburg
Telefon: 06071 2002 120 oder 2002 119
Telefax: 06071 2002 100
Briefwahlunterlagen formlos per E-Mail beantragen
Sie können den Antrag auch formlos stellen (Emailadresse: wahl@dieburg.de). Auch hier bitte nicht vergessen die Wahlbezirksnummer und die Wählerverzeichnisnummer,
sowie ihre komplette Anschrift anzugeben. (Die Informationen finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.)
Wählen im Briefwahllokal (ohne Termin möglich)
In der Zeit vom 29.04.2024 bis zum 07.06.2024, jeweils zu den Servicezeiten des Rathauses (Montag bis Mittwoch 8.00 bis 12.00 Uhr, Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr und 14. bis 17.30 Uhr, Freitag 8.00 bis 11.30 Uhr und einmalig am Freitag, 07.06.2024 von 08.00 -18.00 Uhr und am Samstag, 08.06.2024 von 09.00-12.00 Uhr, richten wir ein Briefwahllokal im Rathaus ein. Dort können sie schon vor dem Wahlsonntag ihre Stimme abgeben.
Wenn sie dieses Angebot nutzen wollen, bringen sie bitte ihren Personalausweis und ihre Wahlbenachrichtigung mit. Das Briefwahllokal befindet sich im Rathaus, Zimmer 120 und 119, Markt 4, Erdgeschoss.
Eintrag ins Wahlverzeichnis für Unionsbürger aus anderen Mitgliedsstaaten
Unionsbürger aus anderen Mitgliedsstaaten können sich bis 19.05. ins Wählerverzeichnis eintragen lassen
Vom 6. bis 9. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die 10. Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, 9. Juni. Alle Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, haben die Wahl, entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilzunehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen. Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen die Wähler das 16. Lebensjahr vollendet haben und sich in das Wählerverzeichnis ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier die Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen. Für die Eintragung ins Wählerverzeichnis muss im Rathaus des jeweiligen Wohnorts bis spätestens Sonntag, 19. Mai 2024, ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt werden.
Der ausgefüllte Antrag kann bei der Stadtverwaltung Dieburg entweder persönlich zu den Öffnungszeiten des Rathauses (Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr, Donnerstag von 14 bis 17.30 Uhr, Freitag von 8 bis 11.30 Uhr) abgegeben oder auch per Post an die Stadtverwaltung Dieburg (Markt 4, 64807 Dieburg) gesendet werden. Wer Fragen hat, kann das Einwohnermeldeamt per E-Mail an ewo@dieburg.de oder unter Telefon (06071/2002-119, -120, -319 oder -419) kontaktieren.
Allgemeine Hinweise:
Wahlberechtigte erhalten auf schriftlichen Antrag einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen.
Eine Antragstellung per Telefon ist nicht zulässig.
Wer den Briefwahlantrag für eine andere wahlberechtigte Person stellen will, benötigt eine schriftliche Vollmacht.