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Sicherheit & Ordnung
Ab sofort gilt Tempo 30 im Minnefeld
Es ist eng im Minnefeld, auf der L 3094 rollt der Verkehr zum Teil direkt an den Fenstern der Wohnhäuser entlang. Dennoch durften auf der Landesstraße, die am Kapuzinerkloster vorbei in Richtung Darmstadt führt, bislang bis zu 50 Stundenkilometer gefahren werden. Ein Zustand, auf den man im Dieburger Rathaus bereits seit Jahren mit Argwohn blickt: Tempo 30 stand schon lange für diesen Bereich auf der Wunschliste, weil es sich aber um eine Landesstraße handelt, war bislang grundsätzlich Tempo 50 vorgeschrieben.
In Dieburg gilt Tempo 30 generell in allen Wohngebieten, außer auf den Hauptverkehrsstraßen. Bei Letzteren besteht die Möglichkeit, auf einzelnen Abschnitten – etwa vor Kitas, Schulen oder Altenwohnheimen – die Tempo 30- Regelung einzuführen, was beispielsweise auf der Groß-Umstädter Straße vor der Kita „Kindernest“ umgesetzt wurde. Außerdem wurde 2022 auf der L 3094 zwischen der Bahnunterführung und dem Kreisverkehr am Marienplatz aus Lärmschutzgründen Tempo 30 angeordnet. Hier hatte sich auf der Grundlage von Verkehrszählungen und rechnerischen Simulationen der Verkehrsbehörde Hessen Mobil eine erhebliche Beeinträchtigung der Anlieger auf der Grundlage des Immissionsschutzgesetzes ergeben – was die rechtliche Grundlage für eine Anordnung von Tempo 30 zur Folge hatte.
Als nächste Maßnahme war vor dem Hintergrund des Lärmschutzes eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der L 3094 im Bereich Minnefeld vorgesehen. Hier hatte Bürgermeister Frank Haus in Absprache mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg im März Tempo 30 angeordnet – am Freitag wurden nun von Hessen Mobil die Schilder aufgestellt. Was heißt: Ab sofort gilt hier die Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde im Abschnitt zwischen Marienkreisel und Steinstraße.
INFO:
Eine Kommune kann auf Hauptverkehrsstraßen ein Tempolimit nur unter bestimmten Voraussetzungen anordnen: Gründe können ein schlechter Straßenzustand, zu schmale Bürgersteige oder eine gesundheitsgefährdende Lärmbelästigung für die Anwohner sein. Um das zu ermitteln, veranlasst das Bundesverkehrsministerium in einem Turnus von fünf Jahren eine Verkehrszählung auf den Bundesstraßen in Deutschland. Die Landesverkehrsbehörde Hessen Mobil beteiligt sich daran und lässt zusätzlich an zahlreichen Landesstraßen entsprechende Zählungen durchführen. Hieran schließt sich ein Verfahren an, in dem durch rechnerische Simulationen die sich für die Anlieger ergebende Lärmbelästigung ermittelt wird. Im Minnefeld wurde eine aktualisierte Berechnung auf der Grundlage neuen Straßenverkehrszählung aus dem Jahr 2021 durch Hessen Mobil durchgeführt.