Schlossgarten

Zur Biergarten-Debatte im Schlossgarten


In den letzten Tagen hat die Ankündigung von Tobias Niestatek, sich nicht erneut auf die Ausschreibung für die Pacht des Biergartens im Schlossgarten zu bewerben, hohe Wellen geschlagen. Diese Entscheidung hat nicht nur in den sozialen Medien für Aufsehen gesorgt, sondern auch zu zahlreichen Spekulationen und teils heftiger Kritik am Magistrat der Stadt Dieburg geführt. Aus diesem Grund sieht sich der Magistrat in der Pflicht, die Sachlage aus städtischer Sicht ausführlich darzulegen und Missverständnisse auszuräumen. 

Entstehung des Biergartens und der rechtliche Rahmen
Im Sommer 2020, während der Corona-Pandemie, erhielt Tobias Niestatek auf seinen Wunsch und aufgrund der besonderen Umstände die Möglichkeit, im Dieburger Schlossgarten einen Biergarten zu betreiben. Dieses Angebot wurde dankbar angenommen und führte zu einer erheblichen Belebung des Schlossgartens, der damit einen dringend benötigten Anziehungspunkt erhielt. Dieser Erfolg war für alle Beteiligten ein Gewinn, weshalb der Biergarten auch über das erste Jahr hinaus fortgeführt werden sollte. 

Die öffentliche Hand ist gehalten, allen Interessierten Zugang zu ihren Angeboten zu ermöglichen. Daher entschloss sich der Magistrat dafür, die Pacht für die Saison 2021 bis 2023 auszuschreiben. Obgleich einer Bewerbung eines weiteren Interessenten, erhielt Herr Niestatek den Zuschlag für einen Drei-Jahres-Vertrag, was die Bemühungen der Stadt, eine tragfähige Lösung für alle Seiten zu finden, unterstreicht. 

Langfristige Perspektiven und die Herausforderungen
Bereits 2022 trat Herr Niestatek mit der Idee an den Magistrat heran, eine langfristige Biergartenlösung zu etablieren, die den Bau eines festen Gebäudes im Schlossgarten einschließen sollte. Die Stadt begrüßte diesen Vorschlag grundsätzlich, da er Planungssicherheit bot und den Biergarten auf ein stabiles Fundament gestellt hätte. Jedoch ist die Umsetzung eines solchen Bauprojekts im  Schlossgarten, der denkmalgeschützt ist, mit erheblichen bürokratischen und baurechtlichen Herausforderungen verbunden. 

So bedarf es neben einer baurechtlichen Genehmigung auch der Zustimmung der Denkmalpflege. Diese Prozesse sind zeitaufwändig und erfordern eine sorgfältige Prüfung aller relevanten Vorschriften. Um diese Vorbereitungen voranzutreiben, wurden in 2023 Mittel in Höhe von 20.000 Euro bereitgestellt, was das ernsthafte Interesse der Stadt an einer langfristigen Lösung unterstreicht. Dennoch verzögerten sich die Planungen, auch aufgrund der Haushaltslage im vergangenen Jahr. 

Aktuelle Entwicklungen und künftige Ausschreibung
Im August 2023 wurde Herr Niestatek vom Magistrat darüber informiert, dass die Entscheidungen für eine langfristige Lösung noch etwas Zeit benötigen. Er erhielt gleichzeitig die Pachtzusage für 2024. Darüber hinaus wurde beschlossen, die Pacht des Biergartens ab 2025 neu auszuschreiben, um jeglichen Vorwurf der Begünstigung zu vermeiden. Diese Entscheidung entspricht den Grundsätzen der Transparenz und Fairness, die für die Stadt Dieburg oberste Priorität haben. Herr Niestatek hat sich nun entschieden, sich nicht erneut um die Pacht zu bewerben. Diese Entscheidung bedauert der Magistrat sehr, respektiert sie jedoch selbstverständlich. 

Reaktionen auf Kritik und Angriffe in den sozialen Medien 
Die in den sozialen Medien erhobenen Vorwürfe, die dem Magistrat Schikane oder illegitime Beeinflussung unterstellen, weist die Stadt entschieden zurück. Alle Entscheidungen wurden im Rahmen der geltenden rechtlichen Vorgaben und in voller Transparenz getroffen. Die Stadt Dieburg fühlt sich verpflichtet, Flächen nach klaren und fairen Regeln zu vergeben, und es gibt keinen Raum für Sonderbehandlungen einzelner Personen oder Gruppen. Solche unbegründeten Anschuldigungen sind nicht nur falsch, sondern auch schädlich für den Ruf der Stadt und ihrer verantwortlichen Akteure. 

Besonders bedauerlich sind die persönlichen Angriffe, die am vergangenen Wochenende gegen Beteiligte in den sozialen Medien gerichtet wurden. Solche maßlosen Unterstellungen tragen nur dazu bei, das Vertrauen in die städtischen Institutionen zu untergraben und werden vom Magistrat aufs Schärfste verurteilt.

Schlussbemerkung und Appell
Der Magistrat der Stadt Dieburg betont abschließend, dass alle Bemühungen darauf abzielen, den Schlossgarten als lebendigen und attraktiven Ort für die Bürgerinnen und Bürger sowie für Gäste von außerhalb zu erhalten. Der Biergarten hat sich als wertvolle Bereicherung erwiesen, und es ist unser aller Anliegen, eine Lösung zu finden, die sowohl den Bedürfnissen der Stadt als auch den Anforderungen des Denkmalschutzes und der Bauaufsicht gerecht wird. 

Wir hoffen, dass es möglich ist, zukünftig eine langfristige und nachhaltige Perspektive für den Biergarten im Schlossgarten mit einer baulichen Dauerlösung zu entwickeln, die allen Beteiligten gerecht wird und zur weiteren Belebung dieses wichtigen Erholungsraums beiträgt. 

Im Namen des Magistrats der Stadt Dieburg


gez. Renee Exner, 
Erster Stadtrat