Straßenverkehr

Gehwege und Straßen im Herbst sauber halten


Wenn sich die Blätter bunt färben, dann überwiegt zunächst bei vielen die Freude über das schöne Bild, das die Natur in diesen Wochen in die Landschaft zaubert. Doch der idyllische Herbst hat auch seine Schattenseiten, denn wenn die Blätter auf Straßen und Gehwege fallen, kommen oft erhebliche Mengen an Herbstlaub zusammen. Von Gehwegen, aus Straßenrinnen, der Zufahrt und vom Hauseingang muss das Laub aber in jedem Fall beseitigt werden, das besagt die „Verkehrssicherungspflicht“. Sie soll verhindern, dass Menschen auf feuchtem Laub ausrutschen oder Gullys verstopfen, so dass sich Regenwasser auf den Straßen sammelt. 

In Dieburg ist die Zuständigkeit für die Reinigung von Straßen und allgemeinen Gehwegen in der „Satzung über die Straßenreinigung“ geregelt. Verantwortlich sind die Grundstücks-Eigentümer, die die Zuständigkeit aber im Mietvertrag auch auf die Mieter übertragen können. Dabei umfasst die Reinigungspflicht sowohl die allgemeine Straßenreinigung, zu der auch das Entfernen von Herbstlaub zählt, als auch den Winterdienst. Im Herbst müssen rund ums Haus nicht nur Straßen und Gehwege, sondern auch Dach- und Entwässerungsrinnen sowie Gullys regelmäßig vom Laub befreit werden. 

Grundsätzlich erstreckt sich die Reinigungspflicht auf
• Fahrbahnen, einschließlich Radwege, Mopedwege und Standspuren,
• Parkplätze
• Straßenrinnen und Einflussöffnungen der Straßenkanäle,
• Gehwege
• Überwege,
• Böschungen, Stützmauern u.ä. 

Soweit in Fußgängerzonen – wie in der Dieburger Innenstadt – und in verkehrsberuhigten Bereichen keine Gehwege vorhanden sind, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,50 Metern Breite entlang der Grundstücksgrenze. Dabei gilt: Der Straßenkehricht, also auch das Laub, ist sofort zu beseitigen. Er darf weder in Nachbar-Rinnen, noch zu den Nachbarn gekehrt und – ganz wichtig – auf keinen Fall in Straßen-Sinkkästen, sonstige Entwässerungsanlagen oder offene Abzugsgräben geschüttet werden. Denn ist der Sinkkasten verstopft, kann Regenwasser nicht abfließen und sammelt sich in den Straßen oder gerät sogar auf die Grundstücke – es drohen Überschwemmungen. 

Wohin mit den Blättern?
Sammeln, Mulchen, Kompostieren Wer von Bäumen oder Sträuchern gefallene Blätter aus Gärten entsorgt, verschwendet einen wertvollen Naturstoff, schließlich ist Herbstlaub ein natürlicher Winterschutz für die Flora und Fauna. In Gärten kann Laub fast überall liegen bleiben. Mit wenigen Ausnahmen: Auf Rasen sollte Laub nicht liegen bleiben, das kann sonst zu Fäulnis führen. Teichbesitzer sollten die Blätter mit einem Kescher aus dem Teich fischen, denn sie zersetzen sich sonst und fördern die Algenbildung. In Gartenbeeten allerdings können Blätter wahre Wunder bewirken – für Böden, Pflanzen und Tiere. Die Blätter können auf allen offenen Bodenflächen wie unter Sträuchern, zwischen Stauden oder auf abgeernteten Gemüsebeeten ausgebreitet werden. Das schützt Pflanzen vor Frost, und den Boden vor Erosion, Austrocknung und Verschlammung. Außerdem unterdrückt es Unkraut, kurzum: Wer genügend Laub hat, muss nicht einmal teuren Rindenmulch kaufen!