Bundestagswahl 2025

Die Stimmzettel für Bundestagswahl sind eingetroffen


Nur noch knapp zwei Wochen, dann sind die Wählerinnen und Wähler in Deutschland aufgerufen, einen neuen Bundestag zu wählen. In Dieburg sind insgesamt 11.150 Personen wahlberechtigt, die in neun Wahllokalen und vier Briefwahlbezirken ihre Stimmen abgeben können. Insgesamt 120 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden während der Stimmabgabe die Wahllokale besetzen und am Ende des Tages die Stimmen auszählen. Die Stimmzettel für die vorgezogene Bundestagswahl sind diese Woche im Dieburger Rathaus eingetroffen – damit sind nun alle Unterlagen für die Briefwahl vollständig. Die schon eingegangenen Briefwahlanträge werden im Wahlamt bereits bearbeitet, die Wahlunterlagen an die Bürgerinnen und Bürger versendet.

Wer möchte, kann ab sofort nach der Abholung seiner Briefwahlunterlagen auch direkt im Dieburger Rathaus wählen, dort ist eine Wahlkabine eingerichtet, in der man sich unbeobachtet und in aller Ruhe mit dem Stimmzettel beschäftigen kann. Alternativ können sich die Wählerinnen und Wähler ihre Wahlunterlagen auch direkt im Rathaus aushändigen lassen, zu Hause ausfüllen und per Post zurückschicken oder auch wieder im Rathaus abgeben. Oder einfach am 23. Februar in ihrem Wahllokal abstimmen.

Sonderöffnungszeiten der Stadtverwaltung Dieburg:

Weil die Zeit für die Briefwahl bei dieser vorgezogenen Bundestagswahl so knapp ist, bietet die Stadtverwaltung Dieburg ab Montag, 10. Februar 2025, zur Entgegennahme der Briefwahlanträge folgende Sonderöffnungszeiten im Rathaus, Markt 4, an:

  • montags, dienstags und mittwochs zusätzlich zu den regulären Öffnungszeiten auch nachmittags von 14 bis 16 Uhr;
  • am Freitag, 21. Februar 2025, von 8 bis 18 Uhr,
  • am Samstag, 22. Februar 2025, von 9 bis 12 Uhr.

Wichtig: Von der Möglichkeit zur Beantragung der Briefwahlunterlagen per Mail, online oder postalisch rät das Wahlamt spätestens ab dem 18. Februar ab – ab dann kann eine fristgerechte Zusendung per Post nicht mehr garantiert werden. Grundsätzlich weist das Wahlamt darauf hin, dass es in der Verantwortung der Wähler liegt, dafür Sorge zu tragen, dass die Wahlunterlagen pünktlich bis zum Wahltag, also am 23. Februar um 18 Uhr, bei der Stadtverwaltung vorliegen.