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Wahlen
Infos zur Bundestagswahl 2025
Die ersten Wahlplakate hängen bereits, am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Die Wahlbenachrichtigungen werden bis 1. Februar an alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger versandt. Wer bis dahin keine Benachrichtigung erhalten hat, sollte sich bis spätestens 7. Februar mit dem Wahlamt Dieburg unter Telefon (06071) 2002-119 in Verbindung setzen.
Die Wahlbenachrichtigung enthält auf der Rückseite einen Vordruck, mit dem die Briefwahlunterlagen beantragt werden können. Noch hat das Wahlamt Dieburg keine Unterlagen zum Aushändigen der Briefwahl, es wird aber damit gerechnet, dass diese ab dem 10. Februar vorliegen werden.
Infos zur Briefwahl
Wer möchte, kann schon jetzt online, per Mail oder per Brief die Wahlunterlagen beantragen, jedoch werden der Versand und die Aushändigung erst ab diesem Datum erfolgen können. Wichtig: Aufgrund der verkürzten Fristen der vorgezogenen Neuwahl bleiben bei dieser Wahl lediglich rund zwei Wochen Zeit, die Stimme per Briefwahl abzugeben. Wer dennoch die Möglichkeit der Briefwahl nutzen möchte, sollte aufgrund der kürzeren Fristen dieser Bundestagswahl Folgendes beachten:
Wer per Briefwahl seine Stimme abgeben möchte, kann über die Rücksendung der Wahlbenachrichtigung, aber auch online auf www.dieburg.de sowie per Mail an wahl@dieburg.de die Wahlunterlagen beantragen. Man sollte jedoch dringend die Postlaufzeiten von mehreren Tagen berücksichtigen, auch beim Rückversand des Wahlbriefes zum Wahlamt ist mit mehreren Tagen Zeit für den Versand zu rechnen. Wer möchte, kann den Wahlbrief sicherheitshalber auch persönlich im Rathaus abgeben oder in den Briefkasten einwerfen.
Ideal ist es, die Briefwahlunterlagen ab 10. Februar direkt im Dieburger Rathaus zu beantragen und auch gleich dort zu wählen, um die Postlaufzeiten zu umgehen und damit den pünktlichen Eingang des Wahlbriefes beim Wahlamt zu sichern. Von der Möglichkeit zur Beantragung per Mail, online oder postalisch rät das Wahlamt spätestens ab dem 18. Februar ab – in diesem Fall kann eine fristgerechte Zusendung nicht mehr garantiert werden.
Sonderöffnungszeiten im Rathaus
Weil die Zeit für die Briefwahl so knapp ist, hat die Stadtverwaltung Dieburg beschlossen, vor dem Wahltag zusätzliche Sonderöffnungszeiten im Rathaus einzurichten. Das Wahlamt Dieburg wird ab dem 10. Februar zur Entgegennahme der Briefwahlanträge folgende Sonderöffnungszeiten anbieten:
- montags, dienstags und mittwochs zusätzlich zu den regulären Öffnungszeiten auch nachmittags in der Zeit von 14 bis 16 Uhr;
- am Freitag, 21. Februar, in der Zeit von 8 bis 18 Uhr;
- am Samstag, 22. Februar, in der Zeit von 9 bis 12 Uhr.
Wer sich zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 informieren möchte, findet auf dieser Website umfangreiche Infos mit entsprechenden Links - alles rund ums Wahlwissen 2025, wie die Briefwahl funktioniert und vieles mehr.