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Seniorenbeirat
Seniorenbeirat
Entsprechend der Seniorenvertretungssatzung finden alle zwei Jahre Wahlen in einer Vollversammlung der wahlberechtigen Personen statt.
Der Seniorenbeirat besteht aus -einem/einer Vorsitzenden -einem/einer ersten und zweiten stellvertretenden Vorsitzenden - einem/einer Schriftführer/in - einem/einer Schatzmeister/in - sowie bis zu sechs weiteren Beisitzer/innen. Davon können maximal zwei als Delegierte von sozialen Verbänden gemäß § 2 (1) dieser Satzung auch jünger als 60 Jahre sein.
Wer derzeit im Seniorenbeirat tätig ist, erfahren Sie auf der Internetseite des Dieburger Seniorenbeirates.