Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung

Bauwasserhaltung

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    Einleitung von Bauwasserhaltung in das öffentliche Kanalnetz
    Bei Bauvorhaben im Grundwasserbereich kann eine Bauwasserhaltung bzw. Ableitung von gefördertem Grundwasser in die öffentliche Kanalisation notwendig werden, wenn keine Möglichkeit einer Versickerung (z.B. keine geeigneten Versickerungsflächen vorhanden bzw. belastetes Grundwasser) oder anderweitige Ableitung (z.B. Vorflut in ein Gewässer) besteht.

    Bei der Unteren Wasserbehörde (Landratsamt Darmstadt-Dieburg, Tel. 06151-881-0, Zentrale) ist dafür eine wasserrechtliche Erlaubnis gem. § 2 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz zu beantragen.

    Antragstellung
    Mit Vorlage der wasserrechtlichen Erlaubnis kann auch  die Einleitung von Grundwasser in die öffentliche Kanalisation bei dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Dieburg beantragt werden.

    per Fax über: 06071-6182081

    per E-Mail über: eigenbetrieb@dieburg.de

    auf dem Postweg: Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Dieburg, Markt 4, 64807 Dieburg

    Gebührenhöhe
    Die Einleitungsgebühr ist in der Entwässerungssatzung der Stadt Dieburg geregelt und entspricht der Schmutzwassergebühr (siehe Schmutzwassergebühr. Alle entstehenden Kosten und Gebühren hat der Antragsteller zu tragen.

    Anforderungen
    Die gegebenenfalls erforderlichen Maßnahmen für die Sicherung der Ablaufleitung und des Einleitungsschachtes im öffentlichen Verkehrsraum sind vom Antragsteller eigenverantwortlich zu veranlassen. Dabei sind der Fachbereich Sicherheit und Ordnung der Stadt Dieburg und eventuell der Fachbereich Bauen (beide Abteilungen erreichen Sie über die Telefonzentrale, Telefonnummer: 06071-2002-0) in die Planung mit einzubinden.

    Die Allgemeinen Einleitungsbedingungen und die Besonderen Einleitungsbedingungen für nicht häusliches Abwasser (§ 7 und § 8 der Entwässerungssatzung der Stadt Dieburg (EWS)) sind einzuhalten.

    Der Beginn und das Ende der Wasserhaltung sowie alle Störungen und Unterbrechungen sind dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Dieburg (Tel. 06071/6182080, E-Mail eigenbetrieb@dieburg.de) anzuzeigen.

    Die Messung der Wassermenge hat über eine Wasseruhr oder andere geeignete Messvorrichtungen zu erfolgen oder ist über die Pumpenleistung abzuschätzen.

    Das Drainagewasser ist wegen des hohen Schadens, der bei einem Rückstau vom öffentlichen Kanal her entstehen würde, mittels einer automatisch arbeitenden Hebeanlage rückstaufrei in die Grundstücksentwässerungsanlage einzuleiten und anschließend zusammen mit dem Abwasser der Haus- bzw. Grundstücksentwässerung der öffentlichen Kanalisation zuzuführen.

    Vor Einleitung in den Kanal ist das Wasser über eine Absetzvorrichtung zu entsanden.

    Die erforderlichen Einrichtungen sind unter Beachtung der DIN- bzw. EN-Vorschriften und der anerkannten Regeln der Technik auszuführen und sachgemäß zu betreiben.

    Ablagerungen im öffentlichen Kanal, die durch die Einleitung entstanden sind, werden auf Kosten des Antragstellers beseitigt.