Im Rahmen der Bestimmungen des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz haben die Städte und Gemeinden zu Erfüllung der Aufgaben im Brandschutz u. a. auch eine Feuerwehr (Freiwillige Feuerwehr / Berufsfeuerwehr) einzurichten und zu unterhalten.
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